In den letzten 5 Jahren wurden die beiden Schiedsstellen des Amtes Crivitz über 100 Mal kontaktiert, führten annähernd 70 Schlichtungsverfahren durch und konnten in ca. 75% der Fälle eine Einigung der Parteien erzielen.
Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und werden bei ihrer Tätigkeit hervorragend durch das Amt Crivitz unterstützt. Gerade hat der Amtsausschuss die Schiedsleute für fünf Jahre neu gewählt. Anschließend wurden sie vom Amtsgericht berufen, dem auch die Fachaufsicht über das Schiedswesen obliegt. Aber wer kann bzw. bei welchen Konflikten sind eigentlich die Schiedsstellen anzurufen?
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Dieser bekannte Spruch basiert auf vielen Gegebenheiten und Erlebnissen aus dem Alltag. Die Hecke ist zu breit, der Zaun zu hoch, die Geräusche sind zu laut, die Gerüche zu intensiv. Alles, was unsere Sinne beschäftigt, kann im Kopf Freude, aber auch Ärger verursachen. Ärger fördert aber nicht gerade die Lebensqualität, sondern im Gegenteil, er beeinträchtigt unser Wohlbefinden.
Nun kann man vermuten, dass in so einem Fall der Gang zum Gericht genau der richtige Weg ist, frei nach dem Motto: „Dem (Nachbarn) werde ich’s schon zeigen!“, doch Vorsicht. Erstens kostet ein Gerichtsverfahren Geld, zweitens Zeit und drittens - und das nicht zuletzt – auch Nerven, und zwar in erster Linie die eigenen. Vor Gericht gibt’s nämlich kein „Unentschieden“, sondern nur Gewinner und Verlierer. Und dass der Verlierer das nicht toll findet, sondern sich entsprechende „Gegenmaßnahmen“ überlegt, liegt auf der Hand.
Um das zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in den meisten Bundesländern die Anrufung von Schiedsstellen als vorgerichtliche Instanz vorgeschrieben. Themen, mit denen die Schiedsstellen befasst werden müssen, sind neben den typischen Nachbarschaftsstreitigkeiten auch Beleidigungen, üble Nachrede oder auch Körperverletzungen. Keine Zuständigkeit besteht bei Konflikten aus dem Arbeits- und Familienrecht oder bei Auseinandersetzung mit Ämtern und Behörden.
Die Schiedsleute versuchen, den Konflikt der streitenden Parteien einvernehmlich zu lösen. Es gibt somit bei erfolgreicher Schlichtung keinen Verlierer, sondern zwei Gewinner. Die Schiedsverfahren laufen zeitnah und sind kostengünstig. Allerdings sollte man sich nicht täuschen, denn der angestrebte Vergleich kommt einem Urteil gleich und ist 30 Jahre lang vollstreckbar.
Die Kontaktdaten der Schiedsstellen finden Sie hier im Amtsbote.