Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat am 24.02.2025 in öffentlicher Sitzung den erneut überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 „Ausweichsportplatz am Geschwister-Scholl-Platz" und den Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 214 Absatz 4 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,3 ha und befindet sich am westlichen Rand des Stadtgebietes, nördlich des Geschwister-Scholl-Platzes und nordwestlich der vorhandenen Sportanlage.
Es werden in der Gemarkung Crivitz, Flur 27, die Flurstücke 40/5, 38/1 und Teilflächen der Flurstücke 39, 46/31, 46/22 und 46/27 einbezogen.
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Spiel- und Sportflächen zur Entlastung der bestehenden Sportanlage für den Schul- und Breitensport sowie für den Fußballpunktspielbetrieb und zur Absicherung der infrastrukturellen Grundversorgung geschaffen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.9 der Stadt Crivitz und zur dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht erfolgt in der Zeit
vom 31.03.2025 bis zum 06.05.2025
durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter
www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice- Planen & Bauen – Bauleitplanung – Beteiligungsverfahren:
https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html
Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter:
https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne und Aufstellung zugänglich gemacht.
Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9 per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, u.a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes sind folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:
I. | umweltrelevanten Informationen | ||
| - | Umweltbericht | |
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| • | Schutzgut Fauna und Flora |
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| • | Schutzgut Wasser |
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| • | Schutzgut Klima und Luft |
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| • | Schutzgut Boden |
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| • | Schutzgut Landschaft |
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| • | Schutzgut Schutzgebiete, u.a. Schutzgebietssystem Natura 2000 |
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| • | Schutzgut Mensch und Gesundheit |
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| • | Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
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| • | Prognose der Entwicklung des Plangebiets |
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| • | Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung des Eingriffs |
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| • | Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Informationen zu: | |
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| • | relevanten Säugetieren, Reptilien, Amphibien und Insekten |
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| • | europäischen Vogelarten |
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| • | Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen |
| - | Horstkartierung | |
| - | Erfassung und Bewertung der Brutvögel | |
| - | Schalltechnisches Gutachten für den B-Plan „Ausweichsportplatz am Geschwister-Scholl-Platz“ in Crivitz | |
| - | Schalltechnisches Gutachten Messung der Schießgeräuschimmissionen in der Nachbarschaft der Schießstätte in Crivitz | |
II. | vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB: | ||
| 2.1 | Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 04.07.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu Zielen der Raumordnung und Landesplanung, demnach steht dem Vorhaben keine Ziele und Grundsätze entgegen | |
| 2.2 | Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 27.06.2023 mit der Aussage zu bergbaulichen Belangen nach Bundesberggesetz (BBergG) | |
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| - | keine Bergbauberechtigungen oder Anträge auf Erteilung von Bergbauberechtigungen im Plangebiet |
| 2.3 | Stellungnahme des Forstamtes Gädebehn vom 01.06.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu Waldflächen und Waldabstand | |
| 2.4 | Stellungnahme des Forstamtes Friedrichsmoor vom 19.06.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu forstlichen Belangen, demnach werden keine Konflikte des Vorhabens mit den forstlichen Belangen erwartet | |
| 2.5 | Stellungnahme des Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 03.07.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu | |
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| - | Straßenverkehrsflächen und den Vorschriften der STVO für Baustellenverkehr, Ausschilderung als Verkehrsberuhigter Bereich außerorts wird widersprochen (FD 33) |
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| - | Erhaltung des Wohnwertes für die Anwohner (FD 53) |
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| - | vorhandenes Bodendenkmal im Plangebiet (FD 63) |
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| - | Konkretisierung der Angaben einer NN Höhe als unterer Bezugspunkt (FD 63) |
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| - | Erstellung eines erneuten Schallgutachten bei Änderung der angegebenen Nutzungsarten (FD 63) |
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| - | Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser auf dem Grundstück bezogen auf ein 5-jähriges Starkregenereignis in ausreichend dimensionierten Versickerungsanlagen (FD 68) |
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| - | Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bundesbodenschutz und Altlastenverordnung (FD 68) |
| 2.6 | Stellungnahme des Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 04.07.2023, FD Umwelt, Immissionsschutz mit Anregungen und Hinweisen zu | |
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| - | Einhaltung der Immissionsrichtwerte und den Ruhezeiten der 18 BImSchV |
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| - | maximalen Überschreitung der Geräuschspitzen von 20 dB(A) |
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| - | Erstellung eines erneuten Schallgutachten bei Änderung der angegebenen Nutzungsarten |
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| - | Nutzung des Parkplatzes vor dem Sportplatz, ab 22:00 Uhr nicht zu benutzten |
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| - | Sperrung bei Vollbelegung des Parkplatzes |
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| - | einzuhaltende Beleuchtungsstärke (06:00-22:00 Uhr maximal 3 lx und 22:00-06:00 Uhr maximal 1 lx) |
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| - | genehmigungsbedürftige Anlagen |
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| - | Realisierungsphase der Baumaßnahmen |
| 2.7 | Stellungnahme des Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 10.07.2023, FD Umwelt, Eingriffe/Gehölzschutz und spezieller Artenschutz mit Anregungen und Hinweisen zu | |
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| - | Darstellung erforderlicher Maßnahmen in den Teilen A und B (Planzeichnung und textliche Festsetzungen) des Bebauungsplans |
| 2.8 | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 13.06.2023 mit Hinweisen zu | |
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| - | Berücksichtigung des Schießplatzes bei allen Planungen |
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| - | Mitteilung der unteren Bodenschutzbehörde bei Feststellung von Bodenveränderungen, Altlasten oder Altlastverdachtsflächen |
| Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, aus der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB: | ||
| 2.9 | Stellungnahme eines Bürgers vom 23.06.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu | |
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| - | Lärmimmissionen im Plangebiet aufgrund des Schießplatzes |
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| - | Lichtimmissionen aufgrund der Flutlichtanlagen bei nächtlicher Benutzung des Sportplatzes |
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| - | Fehlerhaften Schallgutachten |
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| - | Veraltete Daten für den Natur- und Artenschutz aus dem Jahr 2013 |
Die o. g. Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Biotopausstattung und Geschützte Biotope nach § 20 NatSchAG M-V, FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete, Rastplatzfunktion, Beschreibung des Vorhabengebietes, Artenschutzrechtliche Auswirkungen des Vorhabens, Bestand und Relevanzprüfung, Wertung des Artenschutzes nach Bundesnaturschutzgesetz und Naturschutzausführungsgesetz M- V, Betroffenheit von Waldbeständen
Bodenart, Bodenfunktionsbewertung, Betroffenheit geschützter Geotope nach § 20 NatSchAG, Auswirkungen von Versiegelungen
Oberflächengewässer, Kleingewässer, Grundwasser, Betroffenheit von Trinkwasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten, Aussagen zur Hydrogeologie und Oberflächenwasser
Schutzwürdigkeit Landschaftsbild, Strukturierende Landschaftselemente,
Landschaftsschutzgebiete, Charakteristik der Landschaft, Auswirkungen der optischen Wirkungen
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft, Maßnahmen zur Minderung
Schutzabstände, Bewertung der Beeinträchtigung von Funktionen des Schutzgutes
Umgebungsschutz kulturlandschaftsprägender Denkmäler, Umgebungsschutz von Bodendenkmalen, Bewertung potenzieller Beeinträchtigungen der Schutzgüter
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen sind auf dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt – Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Crivitz gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Crivitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Crivitz, 17.03.2025
Im Original gezeichnet