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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 3/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung und Öffentliche Auslegung zur Neuaufstellung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Crivitz

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 24.02.2025 beschlossen, für die Neuaufstellung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Crivitz die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Mit dem Einzelhandelskonzept legt die Stadt Crivitz ihre Entwicklungsziele für den Einzelhandel und die Standorte für die weitere Entwicklung fest. Ziel ist es, Entwicklungsmöglichkeiten für die vorhandenen Einzelhändler zu schaffen, damit die Stadt ihre zugewiesene Funktion als Grundzentrum bestmöglich ausfüllen kann. Es beinhaltet eine umfassende Aufnahme und Analyse des Einzelhandelsstandortes. Dazu sind Versorgungsbereiche und relevante Ergänzungsstandorte definiert sowie Sortimentslisten erstellt worden. Bestandteil des Konzeptes ist eine Auswirkungsanalyse über die Erweiterung von zwei Lebensmitteldiscountern. Diese wurde basierend auf den Bestandserhebungen des Einzelhandelskonzeptes erstellt. Hintergrund des Planungsauftrages ist, dass die dort ansässigen Nahversorger beabsichtigen ihre Verkaufsfläche auf marktübliche Größen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zu erweitern. Die Verkaufsflächen des Penny-Marktes und des Discounters Aldi soll auf jeweils 1.300 m² steigen.

Die Neuaufstellung des Einzelhandelskonzeptes bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Crivitz.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwürfe des Einzelhandelskonzeptes mit der Crivitzer Sortimentsliste und der Auswirkungsanalyse über die Erweiterung von zwei Lebensmitteldiscountern (Vergrößerung der Verkaufsfläche)

vom 31.03.2025 bis einschließlich 06.05.2025

im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice- Planen & Bauen – Bauleitplanung – Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden:

https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html

Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Einzelhandelskonzept per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, u.a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Der Öffentlichkeit wird während der Dauer der Veröffentlichungsfrist die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Einzelhandelskonzeptes zu informieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept unberücksichtigt bleiben können.

Crivitz, den 17.03.2025

Im Original gez.

B. Brusch-Gamm
Bürgermeisterin Stadt Crivitz