Titel Logo
Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 3/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Gemeinde Raben Steinfeld über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum B-Plan Nr. 9 „Kommunaler Bauhof“ der Gemeinde Raben Steinfeld gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeinde Raben Steinfeld hat in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung am 23.02.2026 den Entwurf des B-Plans Nr. 9 „Kommunaler Bauhof“ der Gemeinde Raben Steinfeld und den Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 bzw. § 4 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 2.079 m² befindet sich im Oberdorf von Raben Steinfeld, östlich der Leezener Straße und schließt etwa 100 m nördlich des Kreisverkehrs an die bebaute Ortslage an. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 90/25, 90/30, 155/3, 156 sowie das Flurstück 155/4 der Flur 1 in der Gemarkung Raben Steinfeld (sh. Übersichtskarte).

Planungsziel:

Planungsziel ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Bauflächen für die Grünschnittannahme des kommunalen Bauhofs.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des B-Plans Nr. 9 „Kommunaler Bauhof“ der Gemeinde Raben Steinfeld und zur dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Raben Steinfeld wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit

vom 30.03.2026 bis zum 07.05.2026

durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter

https://www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice-Planen&Bauen-Bauleitplanung-Beteiligungsverfahren:

https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html

Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung zugänglich gemacht.

Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag

9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag

9.00 – 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des B-Plans Nr. 9 „Kommunaler Bauhof“ der Gemeinde Raben Steinfeld per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden.

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Mit dem Entwurf des B-Plans Nr. 9 „Kommunaler Bauhof“ der Gemeinde Raben Steinfeld sind folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:

I. umweltrelevante Informationen

1.

Begründung einschließlich Umweltbericht zum B-Plan Nr. 9 „Kommunaler Bauhof“ mit Stand Januar 2026

a)

Bestandsaufnahme, Bewertung, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zum Ausgleich folgender Schutzgüter:

Schutzgut Arten und Biotope, Biotopverbund

Schutzgut Wasser

Schutzgut Klima und Luft

Schutzgut Boden

Schutzgut Fläche

Schutzgut Landschaft

Schutzgut Schutzgebiete

Schutzgut Mensch und Gesundheit

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Zusammenfassung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter:

Schutzgut Mensch

Umweltauswirkung: Emissionen/Immissionen durch Verkehrs- und Gewerbelärm

Schutzgut Pflanzen und Tiere

Umweltauswirkung: bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Schutzgut Boden

Umweltauswirkung: Versiegelung und Verdichtung anthropogen vorbelasteter Böden

Schutzgut Wasser

Umweltauswirkung: Verlust versickerungsfähiger Flächen; Betroffenheit Trinkwasserschutzzone III

Schutzgut Klima, Luft

Umweltauswirkung: sehr geringe Auswirkungen durch Vergrößerung der Siedlungsfläche

Schutzgut Landschaft

Umweltauswirkung: geringe Auswirkungen durch zweiseitige Anlehnung an vorhandene Bebauung

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Umweltauswirkung: Baudenkmale (Landarbeiterhäuser an der Leezener Straße) sind betroffen; Auswirkungen können durch Festsetzungen und Maßnahmenvorschläge vermieden/gemindert werden

b)

Natur- / Artenschutz mit Hinweisen zu:

Schutzgebiete

Artenschutz

Bodenschutz

Trinkwasserschutz

Gewässerschutz

Regenwasserbeseitigung

Eingriff/Ausgleich und Maßnahmen zur Kompensation

II. Gutachten und andere Fachbeiträge

1.

Ingenieurbüro für Umwelttechnik P. Hasse: Immissionsprognose – Lärm für das Vorhaben Bebauungsplan Nr. 9 „Kommunaler Bauhof“ der Gemeinde Raben Steinfeld vom 24. November 2025

Prognose zur Ermittlung und Bewertung von Lärmimmissionen mit Vorschlägen zu Schutzmaßnahmen

III. vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB:

1.

Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 07.02.2025 zu den Themen:

Straßenverkehr (Aufstellflächen, Bemessung des Einmündungsbereichs)

Gewährleistung und Sicherung der Löschwasserversorgung

Beeinträchtigung denkmalgeschützter Landarbeiterhäuser

Hinweise zu archäologischen Funden

Betroffenheit gesetzlich geschützter Bäume

Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Kompensation / Ökokonto

Spezieller Artenschutz (Hinweise zu Amphibien/Reptilien, Säugetieren, Brutvögeln)

Hinweise zur Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung, Grundwasser- und Bodenschutz

Hinweise zum Immissionsschutz (u. a. Forderung einer Schallprognose)

2.

Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 15.01.2025 zu den Themen

Landwirtschaft (Inanspruchnahme Dauergrünlandfeldblock)

Integrierte ländliche Entwicklung (keine Bedenken)

Natur, Wasser und Boden (Hinweise zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen)

Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft (keine Anlagen nach BImSchG betroffen)

3.

Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege vom 30.01.2025 zu den Themen

Belange der Bodendenkmalpflege

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt – Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.

Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Stellungnehmer keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Der Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes des B-Plans Nr. 9 „Kommunaler Bauhof“ der Gemeinde Raben Steinfeld und der Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht rechtzeitig im Verfahren (d. h. nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist) abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den B-Plan Nr. 9 „Kommunaler Bauhof“ der Gemeinde Raben Steinfeld gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Raben Steinfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Plans Nr. 9 „Kommunaler Bauhof“ nicht von Bedeutung ist.

Raben Steinfeld, 16.03.2026

Im Original gezeichnet

K.-D. Bruns
Bürgermeister Gemeinde Raben Steinfeld
Übersichtsplan