Plangebiet - rot gekennzeichnet (vorhandene Photovoltaikanlagen rosa gekennzeichnet)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow hat in ihrer Sitzung am 29.03.2023 beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage am Bültmoor" der Gemeinde Sukow nordöstlich des Ortes Sukow im Regelverfahren nach § 12 BauGB nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Durch den Vorhabenträger ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten.
Der Vorhabenträger beauftragt die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (im Hinblick auf die Kriterien zum erforderlichen Zielabweichungsverfahren) und übernimmt die Kosten hierzu.
Zwischen der Gemeinde Sukow und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 22 ha des Grundstücks in der Gemarkung Sukow, Flur 1, Flurstück 182/6 teilweise.
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Ortes Sukow. Nördlich des Planungsgebietes liegen Waldflächen. Östlich und westlich befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Südlich des Planungsgebietes schließt die bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Schwerin-Parchim an.
Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Erzeugung von erneuerbaren Energien aus einer Freiflächenphotovoltaikanlage" in einem Abstand von 500 m zu der Bahnstrecke Parchim-Schwerin sowie darüber hinaus bis zu dem Wegeflurstück 137, Flur 1, Gemarkung Sukow.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Sukow, den 17.04.2023
Im Original gezeichnet