Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz hat am 23.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 9 „Caravanplatz" der Gemeinde Langen Brütz aufzustellen.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Langen Brütz, Flur 1, auf den Flurstücken 12/4, 12/6, 13/1 und 13/3 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 12/1 (siehe Übersichtsplan).
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Caravanplatz mit Strandbad.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Langen Brütz erfolgt in der Zeit vom
29.04.2024 bis zum 07.06.2024
durch Veröffentlichung im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung.
Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen - Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren (https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html) eingesehen werden.
Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr (bis auf Freitag den 10.05.2024) |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.
Für den Schließtag am Freitag, den 10.05.2024 ist zusätzlich Mittwoch, der 15.05.2024 von 9.00 -12.00 Uhr geöffnet.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de, schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt – Datenschutz im Amt (https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/) zu entnehmen.
Langen Brütz, den 15.04.2024
Im Original gez.