Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langen Brütz hat in öffentlicher Sitzung am 06.03.2024 die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplans für den Bereich Badestelle und Caravanplatz am Cambser See in der Gemeinde Langen Brütz beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten.
Die 2. Änderung umfasst insbesondere folgende Ziele:
Die Flurstücke 12/4, 12/6, 13/1 und 13/3 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 12/1 der Flur 1 in der Gemarkung Langen Brütz sind derzeit als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und sollen in eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Caravanplatz geändert werden (siehe Übersichtsplan).
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langen Brütz erfolgt in der Zeit vom
29.04.2024 bis zum 07.06.2024
durch Veröffentlichung im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung.
Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice – Planen & Bauen – Bauleitplanung – Beteiligungsverfahren (https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html) eingesehen werden.
Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr (bis auf Freitag den 10.05.2024) |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.
Für den Schließtag am Freitag, den 10.05.2024 ist zusätzlich Mittwoch, der 15.05.2024 von 9.00 -12.00 Uhr geöffnet.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de, schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt – Datenschutz im Amt (https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/) zu entnehmen.
Langen Brütz, den 15.04.2024
Im Original gez.