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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 5/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Friedrichsruhe

über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Photovoltaikanlage am Kannenberg östlich des Ortes Friedrichsruhe Dorf" gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedrichsruhe hat am 09.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 " Photovoltaikanlage am Kannenberg östlich des Ortes Friedrichsruhe Dorf' und den Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Lage des Plangebietes:

Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich östlich des Ortsteils „Friedrichsruhe Dorf", westlich und parallel zur Bahnstrecke Schwerin-Parchim.

Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden durch Ackerflächen begrenzt, im Osten durch die Gleisanlage der Deutschen Bahn, im Süden durch Acker- und Wiesenflächen und im Westen durch Ackerflächen und den Ortsteil Friedrichsruhe Dorf.

Das Plangebiet hat eine Größe von rund 11,6 ha und umfasst Teilflächen der Flurstücke 67, 72 und 73/4 der Flur 5 in der Gemarkung Friedrichsruhe (siehe Übersichtsplan).

Planungsziel und -zweck:

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie durch die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie deren Nebenanlagen in einem Abstand von 110 m zu der Bahnstrecke Parchim-Schwerin zu schaffen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Friedrichsruhe wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 05.06.2023 bis zum 10.07.2023

zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de eingesehen werden.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind folgende umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:

I.

Vorliegende umweltrelevante Informationen

1.

Umweltbericht

Schutzgut Mensch insbesondere menschliche Gesundheit

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Schutzgüter Boden und Fläche

Schutzgut Wasser

Schutzgut Klima und Luft

Schutzgut Landschafts-/Ortsbild

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

Maßnahmen zum Schutz, Vermeidung und Minimierung

Eingriffsermittlung

2.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Informationen zu:

Beschreibung des Vorhabens und der Wirkfaktoren

Bestandsdarstellung sowie Prüfung der Verbotsbestände

Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

II.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

2.1.

Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 09.11.2022 mit einer raumordnerischen Bewertung, und Hinweisen zur Vereinbarkeit mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung

2.2.

Stellungnahme des Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 17.11.2022 mit Anregungen und Hinweisen zu

Blendwirkung

Verkehrssicherung und allgemeinen Verkehrssicherheit

Brandschutz

Baudenkmalen in der Umgebung des Vorhabens

Bodendenkmalen innerhalb des Geltungsbereiches

Bodenschutz

Immissionsschutz

2.3.

Stellungnahme des Landkreis Ludwigslust-Parchim, FG Naturschutz und Landschaftspflege vom 14.02.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu

artenschutzrechtlichen Belangen nach § 44 BNatSchG

Durchführung der Kartierung

Bauzeitenbeschränkung

Ausweichen von Arten in angrenzenden Lebensräumen

Eingriffsregelung und Artenschutz

Ausgleichsmaßnahmen an Verkehrsanlagen

Reihenabständen, Pflegezeitpunkte der Modulzwischenflächen, Wartungstätigkeiten

Gehölzen

Baugruben

2.4.

Stellungnahme des Landkreis Ludwigslust-Parchim, FG Eingriffsregelung vom 04.05.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu

Ausgleichsmaßnahmen sowie kompensationsmindernde Maßnahmen

Gehölzen und deren Schutz

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Bodenschutz

2.5.

Stellungnahme des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 27.10.2022 mit Hinweisen zu

Raumordnerischen Zielsetzungen

Bodennutzung

Bodenordnungsverfahren

Naturschutz, Wasser und Boden

Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

2.6.

Stellungnahme des Forstamtes Friedrichsmoor vom 14.10.2022 mit dem Hinweis, dass Waldflächen von der Planung nicht betroffen sind.

2.7.

Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 21.10.2022 mit Anregungen und Hinweisen zu den für das Gebiet teilweise vorliegenden Bergbauberechtigungen

Die oben genannten Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

a)

Umweltbericht:

Schutzgut Mensch insbesondere menschliche Gesundheit

Auswirkungen auf den Menschen, Erholungsfunktion der Flächen, Lärmemissionen durch die Photovoltaikfreiflächenanlage, Blendwirkung der Solarmodule

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Biotoptypenkartierung mit Bewertung deren Schutzstatus nach § 18 und 19 NatSchAG M-V und HzE (MLU 2018), Nachweise und Betroffenheit der durch die FFH-Richtlinie geschützten Arten, Vogelarten und deren Betroffenheit von Verbotsbeständen des § 44 Absatz 1 BNatSchG, Nachweise und Betroffenheit von Fledermausarten nach § 1 Satz 1 BArtSchV, Nachweise und Betroffenheit von Brutvögeln, Zug- und Rastvögeln, Bewertung der biologischen Vielfalt, Prognosen und Auswirkungen zum Schutzgut des Kapitels

Schutzgüter Boden und Fläche

Bestandserfassung, Klassifizierung der Bodengesellschaften nach LUNG, Schutzwürdigkeit der Bodenfunktionsbereiche nach LUNG, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Boden und Fläche durch die Planung

Schutzgut Wasser

Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch die Planung

Schutzgut Klima und Luft

Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft durch die Planung

Schutzgut Landschafts-/Ortsbild

Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts-/Ortsbild durch die Planung

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Bestandserfassung, nachrichtliche Übernahme von vorhandenen Bodendenkmalen, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch die Planung

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch die Planung

Maßnahmen zum Schutz, Vermeidung und Minimierung

Auflistung sämtlicher Maßnahmen

Eingriffsermittlung

Übersichtliche Bewertung und Berechnung des Eingriffes in Natur und Umwelt

b)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag:

Bestandsdarstellung sowie Prüfung der Verbotsbestände

Pflanzen- und Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten nach Art. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie.

Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@amt-crivitz.de) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Friedrichsruhe gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Friedrichsruhe deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Friedrichsruhe, 10.05.2023

Im Original gezeichnet

A. Sturm
Der Bürgermeister
Übersichtsplan

Planauszug (unmaßstäblich)