Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedrichsruhe hat am 09.05.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 " Photovoltaikanlage am Kannenberg östlich des Ortes Friedrichsruhe Dorf' und den Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich östlich des Ortsteils „Friedrichsruhe Dorf", westlich und parallel zur Bahnstrecke Schwerin-Parchim.
Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden durch Ackerflächen begrenzt, im Osten durch die Gleisanlage der Deutschen Bahn, im Süden durch Acker- und Wiesenflächen und im Westen durch Ackerflächen und den Ortsteil Friedrichsruhe Dorf.
Das Plangebiet hat eine Größe von rund 11,6 ha und umfasst Teilflächen der Flurstücke 67, 72 und 73/4 der Flur 5 in der Gemarkung Friedrichsruhe (siehe Übersichtsplan).
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie durch die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie deren Nebenanlagen in einem Abstand von 110 m zu der Bahnstrecke Parchim-Schwerin zu schaffen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Friedrichsruhe wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 05.06.2023 bis zum 10.07.2023
zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de eingesehen werden.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind folgende umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:
| I. | Vorliegende umweltrelevante Informationen | ||
| 1. | Umweltbericht | |
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| • | Schutzgut Mensch insbesondere menschliche Gesundheit |
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| • | Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt |
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| • | Schutzgüter Boden und Fläche |
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| • | Schutzgut Wasser |
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| • | Schutzgut Klima und Luft |
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| • | Schutzgut Landschafts-/Ortsbild |
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| • | Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
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| • | Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern |
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| • | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes |
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| • | Maßnahmen zum Schutz, Vermeidung und Minimierung |
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| • | Eingriffsermittlung |
| 2. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Informationen zu: | |
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| • | Beschreibung des Vorhabens und der Wirkfaktoren |
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| • | Bestandsdarstellung sowie Prüfung der Verbotsbestände |
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| • | Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen |
| II. | Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB: | ||
| 2.1. | Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 09.11.2022 mit einer raumordnerischen Bewertung, und Hinweisen zur Vereinbarkeit mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung | |
| 2.2. | Stellungnahme des Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 17.11.2022 mit Anregungen und Hinweisen zu | |
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| • | Blendwirkung |
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| • | Verkehrssicherung und allgemeinen Verkehrssicherheit |
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| • | Brandschutz |
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| • | Baudenkmalen in der Umgebung des Vorhabens |
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| • | Bodendenkmalen innerhalb des Geltungsbereiches |
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| • | Bodenschutz |
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| • | Immissionsschutz |
| 2.3. | Stellungnahme des Landkreis Ludwigslust-Parchim, FG Naturschutz und Landschaftspflege vom 14.02.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu | |
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| • | artenschutzrechtlichen Belangen nach § 44 BNatSchG |
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| • | Durchführung der Kartierung |
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| • | Bauzeitenbeschränkung |
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| • | Ausweichen von Arten in angrenzenden Lebensräumen |
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| • | Eingriffsregelung und Artenschutz |
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| • | Ausgleichsmaßnahmen an Verkehrsanlagen |
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| • | Reihenabständen, Pflegezeitpunkte der Modulzwischenflächen, Wartungstätigkeiten |
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| • | Gehölzen |
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| • | Baugruben |
| 2.4. | Stellungnahme des Landkreis Ludwigslust-Parchim, FG Eingriffsregelung vom 04.05.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu | |
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| • | Ausgleichsmaßnahmen sowie kompensationsmindernde Maßnahmen |
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| • | Gehölzen und deren Schutz |
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| • | Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen |
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| • | Bodenschutz |
| 2.5. | Stellungnahme des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 27.10.2022 mit Hinweisen zu | |
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| • | Raumordnerischen Zielsetzungen |
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| • | Bodennutzung |
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| • | Bodenordnungsverfahren |
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| • | Naturschutz, Wasser und Boden |
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| • | Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
| 2.6. | Stellungnahme des Forstamtes Friedrichsmoor vom 14.10.2022 mit dem Hinweis, dass Waldflächen von der Planung nicht betroffen sind. | |
| 2.7. | Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 21.10.2022 mit Anregungen und Hinweisen zu den für das Gebiet teilweise vorliegenden Bergbauberechtigungen | |
Die oben genannten Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
| a) | Umweltbericht: |
Auswirkungen auf den Menschen, Erholungsfunktion der Flächen, Lärmemissionen durch die Photovoltaikfreiflächenanlage, Blendwirkung der Solarmodule
Biotoptypenkartierung mit Bewertung deren Schutzstatus nach § 18 und 19 NatSchAG M-V und HzE (MLU 2018), Nachweise und Betroffenheit der durch die FFH-Richtlinie geschützten Arten, Vogelarten und deren Betroffenheit von Verbotsbeständen des § 44 Absatz 1 BNatSchG, Nachweise und Betroffenheit von Fledermausarten nach § 1 Satz 1 BArtSchV, Nachweise und Betroffenheit von Brutvögeln, Zug- und Rastvögeln, Bewertung der biologischen Vielfalt, Prognosen und Auswirkungen zum Schutzgut des Kapitels
Bestandserfassung, Klassifizierung der Bodengesellschaften nach LUNG, Schutzwürdigkeit der Bodenfunktionsbereiche nach LUNG, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Boden und Fläche durch die Planung
Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch die Planung
Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft durch die Planung
Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts-/Ortsbild durch die Planung
Bestandserfassung, nachrichtliche Übernahme von vorhandenen Bodendenkmalen, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch die Planung
Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch die Planung
Auflistung sämtlicher Maßnahmen
Übersichtliche Bewertung und Berechnung des Eingriffes in Natur und Umwelt
| b) | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: |
Pflanzen- und Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten nach Art. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie.
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@amt-crivitz.de) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Friedrichsruhe gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Friedrichsruhe deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Friedrichsruhe, 10.05.2023
Im Original gezeichnet