Auszug aus der digitalen topographischen Karte
Die Gemeinde Sukow hat in der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 23.04.2024 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Errichtung von Biogasanlagen" der Gemeinde Sukow, Ortsteil Sukow und den Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltinformation gebilligt und zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,79 ha in der Gemarkung Sukow, Flur 1, Flurstücke 79/4 und 79/13. Er liegt nördlich der Ortschaft Sukow.
Die Fläche des Geltungsbereiches wird begrenzt im Norden durch eine vorhandene Biogasanlage (Modul 3), im Westen durch den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb, im Osten durch die öffentliche Straße „Ziegenstraße“ und im Süden durch die öffentliche Straße „Zum Bültmoor“ und Ackerflächen.
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Modernisierung und Nachrüstung der vorhandenen Biogasanlage über eine Anpassung der maximalen Höhe (für die Gärrestbehälter und Fermenter), die Berücksichtigung von Flächen für die Erschließung sowie die Abgeltung der Ausgleichsmaßnahmen über ein Ökokonto anstelle einer Ausgleichsbepflanzung auf dem Betriebsgelände.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 und zur dazugehörigen Begründung mit Umweltinformation erfolgt in der Zeit
vom 03.06.2024 bis zum 05.07.2024
durch Veröffentlichung im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung.
Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen - Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html eingesehen werden.
| Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten: | |
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderen Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar und liegen ebenfalls aus:
| 1. | Umweltinformationen |
Aufgrund der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ist kein Umweltbericht aufzustellen. Die Umweltbewertung beschränkt sich nur auf die Umweltauswirkungen der neu getroffenen Festsetzungen.
Für den geplanten Austausch der Flexodächer durch Tragluftdächer mit Doppelmembran wird deren zulässige Bauhöhe neu festgesetzt. Aufgrund der gasdichten Bauweise sind keine relevanten Geruchsimmissionen zu erwarten.
Der Vorhabenstandort ist anthropogen stark vorgeprägt. Aufgrund der Vorbelastung des Landschaftsbildes durch die bestehende Biogasanlage und die angrenzende Bebauung der ehemaligen Tierhaltungsanlage sowie durch den benachbarten Solarpark sind keine negativen Auswirkungen durch die geplante Modernisierung zu erwarten.
| 2. | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
Da die seinerzeit zugeordneten Kompensationsflächen innerhalb des Geltungsbereichs aktuell nicht mehr als Realkompensation zur Verfügung stehen, erfolgt die Abgeltung der Ausgleichsmaßnahmen über ein Ökokonto. Gleichzeitig wird der aktuelle Bestand an Flächenversiegelungen in der aktuellen Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung ergänzend berücksichtigt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt - Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Sukow gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Sukow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Sukow, 25.04.2024