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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 5/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Sukow: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 18 "Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage" der Gemeinde Sukow für den Ortsteil Sukow gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Auszug aus der digitalen topographischen Karte

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 18 "Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage" der Gemeinde Sukow für den Ortsteil Sukow gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage“ der Gemeinde Sukow, Ortsteil Sukow und den Vorentwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltinformation gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB bestimmt.

Lage des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 79/7, Flur 1 der Gemeinde Sukow und hat eine Flächengröße von ca. 1,18 ha. Im Norden und im Osten befinden sich Ackerflächen. Das Gebiet wird im Süden durch eine vorhandene Biogasanlage und im Westen durch den landwirtschaftlichen Betrieb begrenzt.

Planungsziel:

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung des Bestandes der Biogasanlage in Sukow, Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Modernisierung und bauliche Ergänzung der Anlage, Zulassung von Anlagen zur Verarbeitung der Biomasse zu Biogas inklusive der Aufbereitung zu Biomethan, CO2 Verflüssigung und Separation mit allen dazugehörigen baulichen, technischen und sonstigen Anlagen und Sicherung des naturschutzfachlichen Ausgleichs durch Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf des B-Plans Nr. 18 der Gemeinde Sukow für den Bereich Sukow und zur dazugehörigen Begründung mit Umweltinformation erfolgt in der Zeit

vom 03.06.2024 bis zum 05.07.2024

durch Veröffentlichung im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung.

Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen - Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html eingesehen werden.

Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 18 per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderen Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden.

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt - Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Sukow gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Sukow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Sukow, den 25.04.2024

Im Original gezeichnet
Horst-Dieter Keding
Bürgermeister der Gemeinde Sukow
Bebauungsplan Nr. 18 Gemeinde Sukow „Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage“ der Gemeinde Sukow, Ortsteil Sukow