Auszug aus DTK 25 (LUNG MV, 2022)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedrichsruhe hat auf ihrer Sitzung am 15.05.2024 den Entwurf für die Neufassung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Friedrichsruhe für den Ortsteil Goldenbow und den Entwurf der dazugehörigen Begründung gebilligt und zur Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Der Planbereich befindet sich im Ortsteil Goldenbow, nordöstlich von Friedrichsruhe Hof. Die Gemeinde Friedrichsruhe ist kommunalrechtlich dem Amt Crivitz zugeordnet und befindet sich im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Südwesten Mecklenburg-Vorpommerns.
Es werden im Rahmen des § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB die vorhandenen Grenzen des Innenbereichs aufgrund der im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens veränderten Flurstücksgrenzen erneut klarstellend festgesetzt.
Des Weiteren werden bisher im planungsrechtlichen Außenbereich gelegene Flächen, die durch die vorhandenen baulichen Nutzungen eine Prägung als Flächen des Siedlungsbereiches aufweisen, durch die Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zugeordnet.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit bekannt gemacht.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Entwurf der Neufassung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Friedrichsruhe (Planzeichnung - Teil A, Text - Teil B) für den Ortsteil Goldenbow der Gemeinde Friedrichsruhe und die dazugehörige Begründung erfolgt in der Zeit
vom 03.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024
durch Veröffentlichung im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung.
Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen - Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren (https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html) eingesehen werden.
| Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten: | |
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 124 zu jedermanns Einsicht statt.
Während des Veröffentlichungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de, schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt - Datenschutz im Amt (https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/) zu entnehmen.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraums abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Neufassung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Friedrichsruhe für den Ortsteil Goldenbow gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Friedrichsruhe deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Mit dem Entwurf der Neufassung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Friedrichsruhe für den Ortsteil Goldenbow sind umweltrelevanten Informationen in der Begründung zu den Belangen von Natur und Landschaft mit Betrachtung der Schutzgüter Mensch, menschliche Gesundheit, Erholung, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und -bild, Kultur- und sonstige Sachgüter verfügbar.
Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff BauGB ist daher nicht erforderlich.
Durch die Planergänzung können keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaflichter Bedeutung (z.B. FFH-Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet werden.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung:
Die Kompensationsermittlung für die Biotopverluste hat ergeben, dass durch die geplante Bebauung und damit einhergehenden Versiegelungen ein Verlust von Biotopen zu erwarten ist, der eine entsprechende Kompensation erforderlich macht.
Es liegen bisher keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.
Friedrichsruhe, den 21.05.2024