Aufgrund der immer häufiger und stärker werdenden Regenereignisse haben auch die Kommunen zunehmend immer größere Probleme das anfallende Niederschlagswasser ohne Rückstau oder temporären Straßenüberflutungen von den Straßen und Wegen in eine entsprechende Vorflut abzuleiten.
Die Straßenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege wurde zum Zeitpunkt der Herstellung der Straßenentwässerung für den Regelfall bemessen, ausgelegt und angeordnet. Zusätzliches Regenwasser welches ggf. von den Nebenflächen abfließt sorgt jetzt dafür, dass die vorhandenen Systeme der Straßenentwässerung überlasten und sich Wasser zurück staut bzw. tiefergelegene Flächen und Grundstücke fluten. Zusätzlich ist zu beobachten, dass viele Eigentümer Ihre Privatflächen in den letzten Jahren neu angelegt und versigelte Flächen geschaffen haben, so dass von vielen Grundstücken das Regenwasser der befestigten Flächen, z. B. von Hofflächen und Garagenzufahrten auf die öffentliche Straße abfließt. Gerade im ländlichen Bereich, wo die anliegenden Grundstücke auch mal etwas größer ausfallen und meistens natürliches Gefälle zur Straße besteht, kommen so erhebliche Wassermengen zusammenkommen, die dann an anderer Stelle zu Problemen führen. Selbst die Dachflächenentwässerung erfolgt oftmals direkt oder auf Umwegen auf die öffentliche Straße.
Gemäß § 49, Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist die Ableitung von Abwässern oder Oberflächenwasser in oder auf die öffentlichen Straßen unzulässig.
Daher werden alle Anlieger gebeten, Ihre Grundstücke im Hinblick auf die zuvor genannte Problematik kritisch zu prüfen und gegebenenfalls bauliche Veränderungen auf dem eigenen Grundstück vorzunehmen, wie beispielsweise dem Einbau von Kastenrinnen in den Zufahrtsbereichen oder Sickerschächten / Rigolen auf dem eigenen Grundstück.
Bei allen Überlegungen, wie das Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet werden kann, sollte vom Grundsatz ausgegangen werden, das Wasser dort zu versickern, wo es anfällt (§ 55 des Wasserhaushaltsgesetzes).
Sollte langfristig keine Verbesserung der Niederschlagswasserbeseitigung festgestellt werden, sind die Kommunen gezwungen, an bekannten Problemstellen gezielte Kontrollen durchzuführen und weitere Maßnahmen zu ergreifen. Da jedoch an einem guten Miteinander festgehalten werden soll, appellieren die Kommunen an das Verständnis und die Eigeninitiative der Grundstückseigentümer.