Quelle: ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 23.04.2026 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.02.2020 für den Bebauungsplan Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Wessin“ der Stadt Crivitz nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich für das Sondergebiet für Windenergienutzung umfasst eine Fläche von ca. 149 ha in der Gemarkung Wessin, Flur 4 die Flurstücke 90 teilweise, 91 teilweise, 93 teilweise, 94 – 98, 99 teilweise, 100, 101, 102 teilweise, 103 teilweise, 104, 105, 106 teilweise, 107 teilweise, 108 teilweise, 109 - 112, 113/1, 113/2, 113/3 teilweise, 114/1, 114/2, 115/1, 115/2, 116/1, 116/2, 117-127, 128 teilweise, 145 teilweise, 154 teilweise, 156 teilweise, 158 teilweise, 159 teilweise, 160 teilweise, 161 teilweise, 162 teilweise, 163 teilweise, 164 teilweise, 165 teilweise, 166 teilweise, 167 teilweise, 168, 169 teilweise, 170 teilweise, 172 teilweise, 173 teilweise, 174 teilweise und 178 teilweise (siehe Übersichtsplan).
Das Plangebiet befindet sich östlich von Crivitz auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Wessin und erstreckt sich hier auf Ackerflächen im Bereich zwischen den Ortslagen Wessin und Zapel Hof sowie dem Waldgebiet am Teufelsbach und lässt sich wie folgt abgrenzen:
Die Planungsunterlagen haben als Vorentwurf vom 06.06.2022 bis zum 08.07.2022 und als Entwurf vom 05.12.2022 bis zum 09.01.2023 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden zur Planung beteiligt.
Mit den gesetzlichen Änderungen zum Ausbau der regenerativen Energien durch die Bundesregierung, so auch der Windenergie, wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten der Steuerung der im Außenbereich zulässigen Windenergieanlagen für die Kommunen zusätzlich eingeschränkt. Die Stadt Crivitz hat diese Vorgaben künftig zu berücksichtigen, so dass die Planung aufgegeben wird.
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Wessin“ der Stadt Crivitz wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter www.amt-crivitz in der Rubrik Bürgerservice > Planen und Bauen bereitgestellt.
Crivitz, den 07.05.2026
Im Original gezeichnet