Quelle: Geoportal MV / GAIA M-V
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 23.04.2026 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.02.2020 für den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Crivitz nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Stadt Crivitz (siehe Übersichtsplan).
Mit den gesetzlichen Änderungen zum Ausbau der regenerativen Energien durch die Bundesregierung, so auch der Windenergie, wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten der Steuerung der im Außenbereich zulässigen Windenergieanlagen für die Kommunen zusätzlich eingeschränkt. Die Stadt Crivitz hat diese Vorgaben künftig zu berücksichtigen, so dass die Planung aufgegeben wird.
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der Stadt Crivitz wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter www.amt-crivitz in der Rubrik Bürgerservice > Planen und Bauen bereitgestellt.
Crivitz, den 07.05.2026
Im Original gezeichnet