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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 5/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Crivitz des Beschlusses zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 für das Sondergebiet „Landmaschinenwerkstatt/-handel und ländliche Dienstleistungen“ der Stadt Crivitz OT Wessin

Übersichtsplan (unmaßstäblich)

Plangebiet (unmaßstäblich) Quelle: Architektur + Stadtplanung Stadtplanungsbüro Beims Schwerin

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 23.02.2026 beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 für das Sondergebiet "Landmaschinenwerkstatt/ -handel und ländliche Dienstleistungen" der Stadt Crivitz OT Wessin im Regelverfahren nach § 12 Baugesetzbuch nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,42 ha und befindet sich in der Gemarkung Wessin, Flur 4 auf den Flurstücken 136 und 137 teilweise.

Begrenzt wird das Plangebiet

  • im Norden, Osten und Westen durch Wohnbebauung
  • im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Absicherung und die Erweiterungsmöglichkeit des ortsansässigen Gewerbebetriebs hinsichtlich Wartung, Reparatur, Pflege und Verkauf, Ausstellung von Landmaschinen und Gartentechnik sowie landwirtschaftliche Dienstleistungen bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Landmaschinenwerkstatt/-handel und ländliche Dienstleistungen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Crivitz, den 28.04.2026

Im Original gezeichnet

Britta Brusch-Gamm
Bürgermeisterin der Stadt Crivitz

Vorhabenbezogener Bebauungsplans Nr. 16

für das Sondergebiet „SO Landmaschinen-werkstatt/-handel und ländliche Dienstleistungen“ der Stadt Crivitz, Ortsteil Wessin