Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im März 2024 wurde der folgende Artikel schon veröffentlicht mit dem Hinweis, dass im Januar 2025 eine neue Amtsperiode der Schiedspersonen beginnt. Ich wende mich heute an Sie, da wir für die Schiedsstelle Crivitz II noch Bewerber suchen. Vielleicht kommt für den einen oder anderen ja doch das Amt einer Schiedsperson in Frage. Falls Sie noch Fragen haben stehe ich sehr gerne zur Verfügung.
Die Amtsperiode der jetzigen Schiedspersonen endet am 31.12.2024 und bedeutet auch gleichzeitig, dass die zwei Schiedsstellen des Amtes Crivitz zum 01.01.2025 neu zu besetzen sind. Gewählt werden jeweils eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstellen:
Schiedsstelle Amt Crivitz I (für die Gemeinden Banzkow, Cambs, Dobin am See, Gneven, Langen Brütz, Leezen, Pinnow, Plate, Raben Steinfeld und Sukow), Zuständigkeitsbereich Amtsgericht Schwerin
Schiedsstelle Amt Crivitz II (für die Gemeinden Barnin, Bülow, Demen, Friedrichsruhe, Tramm, Zapel und Stadt Crivitz), Zuständigkeitsbereich Amtsgericht Ludwigslust-Parchim
Aufgabe einer Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung von streitigen Rechtsangelegenheiten zivil- und strafrechtlicher Art, wie z.B. die Beilegung bestimmter Nachbarrechtsstreitigkeiten u.a.m..
Die Voraussetzungen für die Wahl sind im § 4 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz SchStG M-V vom 13. September 1990 in der zzt. gültigen Fassung geregelt:
Die Schiedspersonen sollen
Nicht gewählt werden dürfen Personen, die
Die Tätigkeit der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson ist ehrenamtlich. Die Schiedspersonen werden für ihre Tätigkeit durch den Bund Deutscher Schiedsmänner (BDS) geschult und regelmäßig weitergebildet.
Die Bewerbung zur Schiedsperson soll folgende Angaben enthalten:
Ihre Bewerbung kann formlos eingereicht werden. Richten Sie diese bitte bis zum 31. Juli.2024 an das Amt Crivitz, Wirtschaftsamt, Frau Baumgarten, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz, Tel. 03863 5454-503 oder per Mail an wirtschaftsamt@amt-crivitz.de
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden gemäß § 3 SchStG M-V vom Amtsausschuss Crivitz für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen nachfolgend der Bestätigung durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes, welcher nach den Vorschriften des Schiedspersonengesetzes auch die Berufung und Verpflichtung vornimmt und die Aufsicht über die Schiedspersonen für ihre Tätigkeit im Rechtspflegebereich ausübt.