Friedhofssatzung § 16 Nutzungsrechte Punkte 8 und 9; § 19 Punkt 9 sowie § 21
Die Gemeinde Banzkow beabsichtigt die Nutzungsrechte für nachfolgend aufgelistete Grabstätten gemäß Friedhofssatzung aufzulösen.
Nutzungsberechtigte, die Rechte auf die Grabstätten nachweisen können, sollten sich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Friedhofsverwaltung im Amt Crivitz, Amtsstr. 5, 19089 Crivitz, Tel. 03863-5454403 oder per E-Mail: friedhof@amt-crivitz.de melden und ihre Rechte geltend machen.
Nach Fristablauf werden die Grabstellen zu Lasten des Inhabers der Nutzungsrechte beräumt, die Rechte erlöschen.
Friedrich und Johanna Lemcke
Otto Karnatz und Fam. Voss
Guido Klüver
Bürgermeister