Quelle: Bürogemeinschaft Stadt & Landschaftsplanung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zapel hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 09.06.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Gewerbegebiet Zapel Siedlung“ der Gemeinde Zapel und den Vorentwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltinformation gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 8,6 ha befindet sich in Zapel Siedlung, einem Siedlungsteil an der südlichen Gemeindegebietsgrenze. Er umfasst in der Gemarkung Zapel Dorf, Flur 1 die Flurstücke 280/11 und 280/13 als Bereich der ehemaligen Kasernen- und Bunkeranlagen sowie teilweise die Flurstücke 280/2 (gemeindliche Erschließungsstraße) und 280/14 (Stellplatz- und Wendeanlage) im Zufahrtsbereich zum Plangebiet.
Im Westen des Geltungsbereiches befindet sich die Wohnbebauung von Zapel Siedlung. Im Osten und Süden grenzen Waldgebiete an. Im Norden befinden sich Acker- und Waldflächen.
Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Konversion eines ehemaligen militärischen Geländes zu einem Gewerbestandort mit funktionaler Nutzungsmischung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Zapel und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht erfolgt in der Zeit
durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen – Bauleitplanung – Beteiligungsverfahren.
https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html
Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung zugänglich gemacht.
Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 124 zu jedermanns Einsicht statt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4 abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt - Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Zapel gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Zapel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Zapel, den 10.06.2026
Im Original gezeichnet