… das ist das Motto der beiden im Bereich des Amt Crivitz tätigen Schiedsstellen. Die ehrenamtlich tätigen Schiedsleute Sylvia Heinrich und Johann Jakob Nagel (Schiedsstelle Crivitz 1), sowie Irene Lange und Uwe Fröhlich (Schiedsstelle Crivitz 2) können bei fast allen Streitigkeiten eingeschaltet werden, z. B.:
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Lärmbelästigung
Beleidigung und üble Nachrede
Verleumdung
Körperverletzung
Sachbeschädigung
um nur die wesentlichen Konfliktbereiche zu nennen.
Bei einigen nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten ist die Anrufung der Schiedsstelle sogar zwingend vorgeschrieben, bevor Klage vor dem Gericht erhoben werden darf. Allerdings schlichten die Schiedsleute nicht in allen Fällen, so z. B. nicht bei Unterhaltsforderungen, im Arbeitsrecht oder auch bei Konflikten mit öffentlichen Institutionen.
Die Vorteile eines Schlichtungsverfahrens sind die im Vergleich zu Gerichtsverfahren deutlich geringeren Kosten und die sehr zeitnahe Bearbeitung des Konfliktes. Vor allem aber gibt es im Schlichtungsverfahren keine Verlierer, sondern grundsätzlich zwei Gewinner, denn Ziel der Verhandlung ist, dass sich beide Seiten unter der Moderation der geschulten und grundsätzlich neutralen Schiedsleute auf einen Kompromiss einigen. Der zwischen ihnen bestehende Konflikt wird somit einvernehmlich beigelegt. Darüber wird ein Protokoll angefertigt und von beiden Seiten und der Schiedsstelle unterzeichnet. Die Verpflichtungen aus dem so erzielten Vergleich sind 30 Jahre lang vollstreckbar. Ein Kompromiss ist nachhaltig, denn er steht für Einsicht, Respekt und den Wunsch, den Konflikt auf Augenhöhe beizulegen. Damit ist dann auch die Basis für ein künftig friedliches Miteinander gegeben.
Kommt es hingegen nicht zu einer Einigung, erteilt die Schiedsstelle eine sogenannte „Erfolglosigkeitsbescheinigung“, mit der die Parteien im Anschluß das Gericht anrufen können.
Die beiden Schiedsstellen des Amtes wurden in den vergangenen drei Jahren im Durchschnitt einmal monatlich in Anspruch genommen und verzeichnen eine Einigungsquote von ca. 80%. Wer die für ihn zuständige Schiedsstelle anrufen möchte, der kann dies telefonisch oder per E-Mail bei den Schiedsleuten des Amtes machen, oder auch im Amt selbst nachfragen.