Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedrichsruhe hat am 27.06.2023 die Planunterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 für die Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs der Planunterlagen. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Friedrichsruhe ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage entlang von Flächen an der Bahnstrecke Parchim-Schwerin sowie auf Ackerflächen am Trammer Weg und am Weg nach Klinken zu schaffen. Zweck ist die Erzeugung von Solarenergie. Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 befindet sich nordwestlich der Ortslage Friedrichsruhe Hof, südwestlich der Bundesstraße B 321 und entlang der Schwerin-Parchim sowie westlich und südwestlich der Ortslage Ruthenbeck.
Der räumliche Geltungsbereich wird örtlich begrenzt:
Im Norden durch die Bundesstraße B 321, intensiv genutzte Ackerflächen, Waldflächen und die Ortslage Neu Ruthenbeck. Im Osten durch die Bundesstraße B 321, intensiv genutzte Ackerflächen und die Ortslage Neu Ruthenbeck. Im Süden durch intensiv genutzte Ackerflächen, und Wiesen- und Waldflächen. Im Westen durch intensiv genutzte Ackerflächen, und Wiesen- und Waldflächen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 132 ha und umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Friedrichsruhe, Flur 4, Flurstücke 314, 315, 316, 317, 319
Gemarkung Goldenbow, Flur 3, Flurstücke 187 teilweise
Gemarkung Ruthenbeck Hof, Flur 2, Flurstücke 32, 9 teilweise, 10/1 teilweise, 11 teilweise, 12 teilweise, 27 teilweise, 30 teilweise, 31 teilweise
Gemarkung Ruthenbeck Hof Flur 3, Flurstücke 2, 10, 20, 1 teilweise, 8 teilweise, 9 teilweise, 11 teilweise, 60 teilweise, 63 teilweise
Gemarkung Ruthenbeck, Flur 1, Flurstücke 18, 75, 81, 82, 95, 96, 9/2 teilweise, 12 teilweise, 20 teilweise, 73 teilweise, 74 teilweise, 83 teilweise, 85 teilweise, 99 teilweise, 123 teilweise
Der Vorentwurf der Planzeichnung und die Begründung liegen in der Zeit
vom 14. August 2023 bis zum 18. September 2023 zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz www.amt-crivitz.de eingesehen werden. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Mit dem Vorentwurf liegen der Vorhaben- und Erschließungsplan, der Artenschutzfachbeitrag und die Alternativenprüfung aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
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