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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 7/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Friedrichsruhe zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Photovoltaikanlage westlich des Ortes Ruthenbeck und an der Bahnlinie südlich des Ortes Neu Ruthenbeck“ der Gemeinde Friedrichsruhe

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedrichsruhe hat am 27.06.2023 die Planunterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 für die Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs der Planunterlagen. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Friedrichsruhe ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage entlang von Flächen an der Bahnstrecke Parchim-Schwerin sowie auf Ackerflächen am Trammer Weg und am Weg nach Klinken zu schaffen. Zweck ist die Erzeugung von Solarenergie. Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 befindet sich nordwestlich der Ortslage Friedrichsruhe Hof, südwestlich der Bundesstraße B 321 und entlang der Schwerin-Parchim sowie westlich und südwestlich der Ortslage Ruthenbeck.

Der räumliche Geltungsbereich wird örtlich begrenzt:

Im Norden durch die Bundesstraße B 321, intensiv genutzte Ackerflächen, Waldflächen und die Ortslage Neu Ruthenbeck. Im Osten durch die Bundesstraße B 321, intensiv genutzte Ackerflächen und die Ortslage Neu Ruthenbeck. Im Süden durch intensiv genutzte Ackerflächen, und Wiesen- und Waldflächen. Im Westen durch intensiv genutzte Ackerflächen, und Wiesen- und Waldflächen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 132 ha und umfasst folgende Flurstücke:

  • Gemarkung Friedrichsruhe, Flur 4, Flurstücke 314, 315, 316, 317, 319

  • Gemarkung Goldenbow, Flur 3, Flurstücke 187 teilweise

  • Gemarkung Ruthenbeck Hof, Flur 2, Flurstücke 32, 9 teilweise, 10/1 teilweise, 11 teilweise, 12 teilweise, 27 teilweise, 30 teilweise, 31 teilweise

  • Gemarkung Ruthenbeck Hof Flur 3, Flurstücke 2, 10, 20, 1 teilweise, 8 teilweise, 9 teilweise, 11 teilweise, 60 teilweise, 63 teilweise

  • Gemarkung Ruthenbeck, Flur 1, Flurstücke 18, 75, 81, 82, 95, 96, 9/2 teilweise, 12 teilweise, 20 teilweise, 73 teilweise, 74 teilweise, 83 teilweise, 85 teilweise, 99 teilweise, 123 teilweise

Der Vorentwurf der Planzeichnung und die Begründung liegen in der Zeit

vom 14. August 2023 bis zum 18. September 2023 zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz www.amt-crivitz.de eingesehen werden. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Mit dem Vorentwurf liegen der Vorhaben- und Erschließungsplan, der Artenschutzfachbeitrag und die Alternativenprüfung aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Friedrichsruhe, 14.07.2023
Im Original gezeichnet
A. Sturm
Der Bürgermeister

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