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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 7/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Pinnow über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Sport und Freizeit“ der Gemeinde Pinnow sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 23 „Sport und Freizeit“ gefasst. Das Planverfahren erfolgt im zweistufigen Regelverfahren gemäß § 2 BauGB.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 mit einer Größe von ca. 0,5 ha befindet sich am südlichen Rand der Ortslage Pinnow, im Eck der Gemeindestraßen Am Stall und Zietlitzer Weg und umfasst die Flurstücke 209/4, 210/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 198, 199 und 200/4 der Flur 2 in der Gemarkung Pinnow (sh. Übersichtskarte).

Planungsziel:

Das Planungsziel ist die Ausweisung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung unterschiedlicher Anlagen zur sportlichen Freizeitbetätigung.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 23 und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht erfolgt in der Zeit

vom 28.07.2025 bis zum 29.08.2025

durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen - Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren.

https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html

Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung zugänglich gemacht.

Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 23 abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt - Datenschutz im Amt

(https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/) zu entnehmen.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Pinnow gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Pinnow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 23 der Gemeinde Pinnow nicht von Bedeutung ist.

Pinnow, 14.07.2025

Im Original gezeichnet

G. Tiroux
Bürgermeister Gemeinde Pinnow
Übersichtskarte