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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 7/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Banzkow zum Wirksamwerden der Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Banzkow

Die Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Banzkow wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Banzkow am 23.04.2026 beschlossen und bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Genehmigung wurde mit Schreiben vom 07.05.2026 beim Landkreis Ludwigslust-Parchim beantragt.

Nach Fristablauf hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Schreiben vom 17.06.2026 (Aktenzeichen BP 240083) der Gemeinde mitgeteilt, dass die gemäß § 6 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgegebene Entscheidungsfrist abgelaufen war und somit die Genehmigungsfiktion (Genehmigung durch Fristablauf) eingetreten ist. Die Genehmigung kann daher zur Erlangung der Rechtskraft bekannt gegeben werden. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Verfahrens- oder Formmängel durch diese Bekanntgabe nach § 6 Absatz 5 BauGB nicht geheilt werden.

Das Plangebiet der Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Banzkow umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Die Änderungsbereiche sind in der Planzeichnung dargestellt.

Die Genehmigung durch Fristablauf der Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Banzkow wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Banzkow wird mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Crivitzer Amtsboten“ wirksam.

Jedermann kann die Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Banzkow einschließlich der Begründung, des Umweltberichtes mit den als Anlagen beigefügten Fachgutachten sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag beim Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter https://www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen – Bauleitplanung – Rechtskräftige Pläne und Satzungen und über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Bauleitpläne und Satzungen eingesehen werden.

Eine Verletzung der im § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und im § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Banzkow geltend gemacht worden ist.

Eine Verletzung der im § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Banzkow geltend gemacht worden ist.

Beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Banzkow geltend gemacht worden sind.

Dabei ist gemäß § 215 Absatz 1 BauGB der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Banzkow, den 09.07.2026

Guido Klüver
Bürgermeister der Gemeinde Banzkow
Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Banzkow