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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 8/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Plate

öffentliche Auslegung zur Teil-Aufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plate hat am 24.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Teil-Aufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und den Entwurf der dazugehörigen Begründung gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Planverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Im vereinfachten Verfahren kann nach §13 Abs. 2 und 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Lage des Plangebietes:

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7 ha und befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Plate (sh. Übersichtsplan). Er grenzt

Im Norden an die Bahnstrecke Schwerin-Parchim sowie ein kleines Waldstück mit dahinterliegender Mttocross-Anlage,

Im Osten an ein schmales langgezogenes aldstück mit dahinterliegender Wohnbebauung der Ortslage Plate,

Im Süden an einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg mit dahinterliegenden Ackerflächen,

Im Westen an das Bergbaugebiet (Tagebau „Plate West“ zur Förderung von Kies und Sand)

Planungsziel:

Planungsziel ist die Aufhebung der Ausweisung einer Teil-Fläche 4.4 als Fläche für die Landwirtschaft und die Ausweisung dieser Teil-Fläche wieder als Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen.

Der Entwurf der Teil-Aufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit

vom 04.09.2023 bis zum 10.10.2023

zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag

9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag

9.00 – 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht aus. Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz (www.amt-crivitz.de) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@amt-crivitz.de) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Crivitz gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Crivitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Plate, 24.07.2023

Im Original gezeichnet R.Radscheidt
Der Bürgermeister

Übersichtsplan (Geltungsbereich Teil-Fläche 4.4 gelb gekennzeichnet)