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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 8/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Plate

zur Erteilung der Genehmigung und zum Wirksamwerden der Teilaufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate

Für die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Plate am 08.05.2025 beschlossene Teilaufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate wurde mit Schreiben des Landrats des Landkreises Ludwigslust-Parchim, AZ. BP230054 vom 01.07.2025 gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Genehmigung erteilt.

Die Teilaufhebung der 1. Änderung beinhaltet folgendes:

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7 ha und befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Plate (sh. Übersichtsplan). Die Ausweisung einer Teil-Fläche als Fläche für die Landwirtschaft wurde aufgehoben und diese Teil-Fläche ist wieder als Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen ausgewiesen.

Die Genehmigung der Teilaufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 BauGB bekannt gemacht. Die Teilaufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate wird mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Crivitzer Amtsbote“ wirksam.

Jedermann kann die Teilaufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate einschließlich der Begründung, des Umweltberichtes und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen werden über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Bauleitpläne und Satzungen zugänglich gemacht und können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter https://www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen – Bauleitplanung – Rechtskräftige Pläne und Satzungen eingesehen werden.

Eine Verletzung der im § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Eine Verletzung der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist gemäß § 215 Absatz 1 BauGB der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Plate, 18.08.2025

Im Original gezeichnet

M. Spelling
Bürgermeisterin Gemeinde Plate