| I. – öffentliche Sitzung | ||
| 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | |
|
| Der Ausschussvorsitzende, Herr Ganz, eröffnete die Sitzung und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. | |
| 2 | Bestätigung des Protokolls der Ausschusssitzung vom 18.03.2025 | |
|
| Das Protokoll der Ausschusssitzung vom 18.03.2025 wurde mit einer Enthaltung bestätigt. | |
| 3 | II. Änderung des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen für das geplante Sanierungsgebiet "Anklamer Vorstadt II" | |
|
| Die Stadtvertretung hat am 19. März diesen Jahres den Bericht der vorbereitenden Untersuchungen für die Anklamer Vorstadt 2 beschlossen. Am 30. April 2025 wurde vom zuständigen Ministerium mitgeteilt, dass der bisherigen Abgrenzung des Gebietes nicht zugestimmt werden kann. Der Grund hierfür ist eine Ungleichbehandlung der Anlieger im Bereich der Wollweberstraße. Dort sind Ordnungsmaßnahmen an Gehwegen und der Straße geplant. Die östlich der Wollweberstraße gelegenen Anlieger sind jedoch nicht in der derzeitigen Abgrenzung enthalten und somit gemäß § 154 BauGB auch nicht ausgleichsbetragspflichtig. Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, müsste die Hansestadt Demmin entweder die Wollweberstraße aus dem geplanten Sanierungsgebiet - und somit auch aus der Förderung - herausnehmen oder alle Anlieger der Wollweberstraße in das Sanierungsgebiet einbeziehen. Der Vorschlag der Verwaltung ist, die Abgrenzung so zu erweitern, dass alle Anlieger im Bereich der Wollweberstraße im neuen Sanierungsgebiet enthalten sind. | |
| 4 | Gestaltungsplanung der Straße "Wollweberstraße" | |
|
| Frau Geuther vom Ingenieurbüro Neuhaus & Partner GmbH stellte den ersten Gestaltungsvorschlag für die Wollweberstraße vor. Durch die zukünftige Verlegung der Bundesstraßen aus der Innenstadt wird sich auch hier der Straßenverkehr deutlich verringern. Die Gestaltungsplanung sieht daher eine Aufwertung der Straße für Fußgänger und Radfahrer vor. Perspektivisch ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sinnvoll. Eine Bepflanzung des Trennstreifens mit pflegeleichten Stauden und Stadtbäumen soll zwischen Fahrbahn und Gehweg an Stellen entstehen, wo dies möglich ist und den optischen Eindruck attraktiver macht. Bei der Erneuerung der Asphaltdecke soll die Regenentwässerung von der Schmutzwasserentwässerung getrennt werden. Auch bei der Erneuerung des Gehwegs ist eine Verbreiterung vorgesehen. Zufahrten zu den Grundstücken sollen durch einen Pflasterwechsel gekennzeichnet werden, zudem sollen zwei Fußgängerüberwege geschaffen werden. Die Fahrbahnbreite ist mit 5,5 m geplant. Der Vorplatz des Krankenhauses soll durch Sitzflächen aufgewertet werden. In der anschließenden Diskussion beklagte Herr Petry die Parkplatzsituation am Krankenhaus. Andere Ausschussmitglieder verwiesen auf den großen Parkplatz am Krankenhaus an der Treptower Straße. Da die Planung lediglich der Vorbereitung der Ausschreibung der Planungsleistung dient, wird der Entwurf später erneut beraten. | |
| 5 | Gestaltungsplanung der Straße "Pfarrer-Wessels-Straße" | |
|
| Frau Geuther vom Ingenieurbüro Neuhaus & Partner GmbH stellte den ersten Gestaltungsvorschlag für die Pfarrer-Wessels-Straße als ruhige Wohnstraße am Park vor. Die Barrierewirkung der Straße zwischen dem Park Ernst-Barlach-Platz und der Bibliothek bzw. dem gesamten Gebäudeensemble der Ostkaserne soll verringert werden. Unter Beachtung der vorhandenen Wegebeziehungen im Park und den bestehenden Zugängen zu den Gebäuden sollen vier barrierefreie Fußgängerüberwege entstehen. Fußgänger und Radfahrer erhalten mehr Platz. Dabei bleibt straßenbegleitendes Längsparken weiterhin möglich. Die Gestaltung des nördlichen Pflanzstreifens als ganzjährige Bepflanzungsfläche, z. B. mit Frühblühern und pflegeleichten, bodendeckenden Stauden, ist angedacht. Ebenso ist die Erhaltung und Pflege des Baumbestandes, ggf. mit Ersatzpflanzungen bzw. Ergänzungen, vorgesehen. Der aktuelle Stand der Planung des Bahnübergangs der Deutschen Bahn wurde mitberücksichtigt. In der anschließenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass bei der Aufpflasterung der Übergänge kein Höhenunterschied entstehen sollte, damit Lärm durch unnötiges Bremsen und Anfahren verringert wird. Gewünscht wird außerdem von den Ausschussmitgliedern, dass die Pflasterung der Fahrbahn möglichst beibehalten wird. Sowohl der Ernst-Barlach-Platz als auch die Ostkaserne sind denkmalgeschützt, sodass dieser Belag erhaltenswert ist und auch prägend für den Gebietscharakter. Herr Schmidt fügte hinzu, dass diese Planung unter anderem durch den Denkmalschutz geprüft wird. Da die Planung lediglich der Vorbereitung der Ausschreibung der Planungsleistung dient, wird der Entwurf später erneut beraten. | |
| 6. | Beitrittsbeschluss B-Plan Nr. 43 "Wohnbebauung Drönnewitz" | |
|
| Herr Schmidt informierte, dass die Hansestadt Demmin am 26. März 2025 die Genehmigung des B-Plans Nr. 43 „Wohnbebauung Drönnewitz“ vom Landkreis mit Maßgaben und Auflagen erhalten hat. Eine Bebauung im Plangebiet ist derzeit nach § 33 BauGB nur über einen Bauantrag möglich. Der erwartete Baubeginn mit Genehmigungsfreistellung (nach § 62 LBauO MV) ist im Herbst, spätestens jedoch im Frühling. Herr Tietböhl merkte an, dass die dortigen Bauern rechtzeitig informiert werden müssen. Es erfolgte die Zustimmung. | |
| 7 | Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem "Investitionsprogramm Startchancen" | |
|
| Herr Schmidt berichtete, dass die Möglichkeit besteht, über das Investitionsprogramm Startchancen innerhalb von 10 Jahren für die Heinrich-Zille-Schule 850.000 € zu erhalten. Der Umbau des Schulhofs der Heinrich-Zille-Schule ist seit vielen Jahren ein großer Wunsch der Direktorin und der Lehrer dort. Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel dafür auch einzusetzen. Frau Holldorf schlug vor, die Mittel für den Umbau des Dachbodens einzuplanen. Herr Schmidt erläuterte, dass für den Ausbau des Dachbodens ein Statiker und ein Brandschutzkonzept erforderlich sind und dies schnell die Kosten sprengen könnte. Nach ausführlicher Diskussion stimmen die Ausschussmitglieder dem Verwaltungsvorschlag einstimmig zu. | |
| 8 | Sonstiges | |
|
| 8.1 | Spielplätze |
|
|
| Frau Lange teilte mit, dass es nach DIN 1176 nicht gestattet ist, einen Spielplatz mit einem Zaun einzufrieden, der bekletterbar ist. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, eine Einfriedung bei Spielplätzen einzubauen. Allerdings sind sie notwendig, wenn den Personen, die den Spielplatz nutzen, vor Ort besondere Gefahren drohen. |
|
|
| Zu solchen Gefährdungen zählen z. B. anliegende Straßen, Gleisanlagen, tiefe Gewässer und Abgründe. Herr Petry teilte mit, dass es am Anger zwingend erforderlich ist, einen Zaun zu setzen. Er schlug vor, den Zaun vom Bolzplatz nach vorne an die Straße zu versetzen, da dies Kosten spart. Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass jeder Spielplatz einzeln bewertet werden muss. Die Verwaltung wurde beauftragt, zur nächsten Sitzung eine Fotodokumentation der Spielplätze zu erstellen. |
|
| 8.2. | Pflasterarbeiten Eichholz 5 |
|
|
| Herr Tietböhl teilte mit, dass die Straße Höhe Eichholz 5 nachgepflastert werden muss. Herr Schmidt erläuterte, dass die Stadthandwerker zuerst den Gehweg am Kiebitzweg pflastern müssen und im Anschluss Eichholz nachgepflastert werden kann. |
|
| 8.3. | Schwedengasse |
|
|
| Herr Graf teilte mit, dass er Anfragen von den Bewohnern der Schwedengasse erhalten hat. Diese möchten gerne einen Teil des Grundstücks erwerben, um dort Geräteschuppen und Abstellflächen für die Abfallcontainer zu schaffen. Herr Schmidt erläutert, dass für diese Fläche ein B-Plan erstellt werden soll, der die Entwicklung des Hafenbereichs betrifft, aber zunächst muss die Problematik mit der Landesforst geklärt werden. Nach Vorlage des B-Plan Entwurfes kann über diesen Antrag nochmals beraten werden. |
|
| 8.4. | Verschmutzte Straßen |
|
|
| Herr Ganz teilte zum wiederholten Mal mit, dass die Bauern die Straße verschmutzen, weil sie ihre Ladung nicht abdecken. Die Verunreinigung muss beseitigt und dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. |
|
| 8.5. | Straßenreinigung |
|
|
| Herr Petry erkundigte sich, ob es möglich ist, die Zeiten der Kehrmaschine auszuweiten. Momentan fährt die Kehrmaschine von der 18. bis zur 48. Kalenderwoche. Jedoch gibt es schon lange keinen harten Winter mehr und man sollte überlegen, ob die Kehrmaschine ihre Zeiten verlängern könnte. Herr Schmidt teilte mit, dass die Kosten für die Kehrmaschine von den Bürgern getragen werden und bei einer Verlängerung der Einsatzzeiten auch erhebliche Mehrkosten auf die Bürger zukommen würden. Deshalb ist zurzeit keine Änderung der Kehrzeiten geplant. |
| II. - nicht öffentliche Sitzung | ||
|
| Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde über Bauanträge und Liegenschaftsangelegenheiten beraten. | |