| 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende, Herr Ganz, eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest.
| 2 | Bestätigung des Protokolls der Ausschusssitzung vom 12.09.2024 |
Herr Tietböhl weist auf zwei Korrekturen hin zu
Punkt 7.2. Seedorf Anliegerpflichten - Herr Tietböhl erkundigt sich und nicht Herr Graf.
Punkt 7.4 Kita Rosestr. - Name des Herrn der sich erkundigte, Herr Graf muss hinzugefügt werden.
Frau Holldorf hat noch eine Rückfrage zum Punkt 7.6 Straßenbeleuchtung. Herr Schmidt erläutert, dass Herr Banhagel seit Monatsanfang dabei ist, die Umstellung durchzuführen. Es ist festgestellt worden, dass über 100 Leuchten kaputt sind. Herr Schmidt bittet alle Anwesenden um eine Meldung auf kurzem Wege, sollten jemandem weitere kaputte Leuchten auffallen. Herr Wenzel berichtet, dass bei Kabelfehlern er kurzfristig ein Diagnosegerät bereitstellen könnte. Herr Schmidt dankt für das Angebot.
Das Protokoll der Ausschusssitzung vom 12.09.2024 unter dem Vorbehalt der angesprochenen Korrekturen wird mit 7 Ja-Stimmen einstimmig bestätigt.
| 3 | Aktualisierung der Prioritätenliste Straßenbau |
Herr Schmidt erläutert, dass in Vorbereitung der Haushaltsplanung für das Jahr 2025 die Prioritätenliste aus dem Jahr 2019 zum Straßenbau aktualisiert werden sollte. Ein Teil der Maßnahmen (Hopfenfeld, Am Stadion mit Parkplatz, Bergstr./Anden Tannen, Ortsverbindung Wotenick-Seedorf, Richtgrabenweg + der Verbindungsweg Woldeforster Str.-Seedorf) ist abgearbeitet. Herr Schmidt stellt den Vorschlag für die Aktualisierung der Prioritätenliste seitens der Verwaltung vor. Neu dazugekommen ist die Holstenstraße. Das Abwasser läuft dort über eine alte Mischwasserkanalisationsleitung, welche bei Starkregenereignissen die Kapazitätsgrenze erreicht und im Richtgrabenweg für Überschwemmung sorgt. Als weitere neue Maßnahme wurde die Straße im OT Lindenfelde mitaufgenommen. Es werden Fotos der Straße gezeigt, welche die Dringlichkeit verdeutlichen. Im Jahr 2025 ist angedacht, die Vorplanung durchzuführen, um 2026 die Straße zu erneuern. Die Problematik hier ist, dass die Straße nicht lediglich von Pkw´s befahren wird, sondern hier auch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge die Straße befahren. Eine entsprechende Belastungsklasse muss mitberücksichtigt werden. Beim geplanten Kreisel bei der Kahldenbrücke muss das SBA Neustrelitz aktiv werden, die Stadt hat dann den entsprechenden Eigenanteil zu tragen. Der Kuckucksweg, als Anliegerstraße muss auch angegangen werden. Es gibt bereits mehrere Anfragen der Anwohner. Im Rahmen der Städtebauförderung ist im Fördergebiet „Anklamer Vorstadt 2“ zusätzlich zur Wollweberstraße auch die Pfarrer-Wessels-Straße, Adolf-Pompe-Straße und Goethestraße mitaufgenommen worden. In der A.-Pompe-Straße sind bereits Hochbaumaßnahmen begonnen worden. Nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen können Straße und Gehwege angegangen werden. Herr Schmidt sagt, dass die Prioritätenliste innerhalb der Fraktionen diskutiert werden sollte und eine Abstimmung darüber in der kommenden Ausschusssitzung stattfindet. Herr Ganz erläutert, dass der Saarplatz mit der Saarstraße und die Ebertstraße als Platzhalter dienen. Die letzte Kostenschätzung für die Saarstraße belief sich auf rund 0,5 Mio. €, die sei aber schon alt, heute wird es deutlich mehr sein. Die Mittelzuweisungen von 90.000 € pro Jahr für Straßenbau reichen dafür nicht aus. Es muss weiterhin nach Fördermöglichkeiten gesucht werden. Herr Tietböhl bekräftigt die hohe Priorität der Holstenstraße aufgrund der nötigen Entwässerung an der Stelle, um die immer wiederkehrenden Überschwemmungen im Richtgrabenweg zu vermeiden.
| 4 | Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Demmin |
Herr Schmidt erläutert die Notwendigkeit dieser Änderung. Sie betrifft den Geltungsbereich der Bebauungspläne (B-Plan) Nr. 43 „Wohnbebauung Drönnewitz“ und Nr. 44 „Wohnbebauung Eichholz“. Im Flächennutzungsplan (FNP) sind Teile der Geltungsbereiche dieser B-Pläne als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Eine Anpassung dieser Flächen zur Wohnbaufläche ist in der Gesetzgebung verankert und muss im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens durchgeführt werden.
| 5 | Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Demmin |
Frau Teske stellt in einer Präsentation kurz den bisherigen Verfahrensablauf und sehr ausführlich die Ergebnisse der Abwägung vor. Nach Ende der Präsentation stellt Herr Tietböhl die Frage, ob es sich um die Fläche bei Vorwerk handelt, über die bereits in der Vergangenheit beschlossen wurde. Diese Frage wird durch Herrn Schmidt bejaht.
| 6. | Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Demmin |
Frau Teske stellt in einer Präsentation kurz den bisherigen Verfahrensablauf und sehr ausführlich die Ergebnisse der Abwägung vor. Herr Schmidt macht deutlich, dass die Vorlage an die Stadtvertretung unter dem Vorbehalt eines Positivbescheides des Zielabweichungsverfahrens (ZAV) gemäß § 6 des Raumordnungsgesetzes steht. Der ZAV-Bescheid wird Anfang November erwartet. Der Durchführungsvertrag zu dem vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 26 „Wind- und Solarpark Vorwerk Süd“ wird derzeit von Fachanwälten, die von der Hansestadt Demmin beauftragt wurden, geprüft.
| 7 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 43 "Wohnbebauung Drönnewitz" der Hansestadt Demmin |
Herr Teetz stellt kurz den bisherigen Verfahrensablauf und ausführlicher die Ergebnisse der Abwägung vor. Während der förmlichen Beteiligung sind keine Hinweise aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die Satzung und die nachrichtlichen Hinweise werden näher erläutert. Ausführlich geht Herr Teetz auf den Umweltbericht und den Grünordnungsplan ein. Für den Ausgleich wird das Ökokonto der Hansestadt Demmin genutzt.
| 8 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 "Wohnbebauung Eichholz" der Hansestadt Demmin |
Herr Teetz stellt kurz den bisherigen Verfahrensablauf und ausführlicher die Ergebnisse der Abwägung vor. Die Satzung und die nachrichtlichen Hinweise werden näher erläutert. Ausführlich geht Herr Teetz auf den Artenschutz, den Umweltbericht und den Grünordnungsplan ein. Mit Herrn Höppner, dem Eigentümer der Grundstücke, wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, so dass der Hansestadt Demmin keine Kosten hierbei entstehen. Für den Ausgleich werden Ökopunkte aus dem Ökokonto der Hansestadt Demmin genutzt, die durch den Vorhabenträger gekauft werden.
9 | Sonstiges |
Herr Tietböhl beklagt das zu schnelle Fahren der Pkws zwischen dem OT Wotenick und der Hansestadt Demmin. Bei der Ausfahrt von seinem dortigen Betrieb ist die Straße schlecht einsehbar und es ist sehr häufig, dass Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit dort langfahren. Herr Tietböhl wünscht sich dort eine Reduzierung der Geschwindigkeit. Das Ordnungsamt des Landkreises MSE hat dort eine Verkehrszählung durchgeführt. Es wurde ein Verkehrsaufkommen von rund 4.400 Fahrzeugen am Tag festgestellt. Herr Tietböhl bittet die Verwaltung, um Unterstützung gegenüber dem Landkreis.
Herr Petry erkundigt sich ob, das SBA Neustrelitz für die Heilgeiststraße zuständig ist, da dort ein Loch in der Fahrbahn ist. Herr Schmidt bestätigt die Zuständigkeit des SBA und berichtet, dass das SBA bereits darüber informiert wurde.
Herr Wenzel beklagt in der Frauenstraße den Absatz der Gullideckel und Unebenheiten. Besonders schlimm sei es auf Höhe der Hausnummer 5 und 6. Herr Schmidt informiert, dass die GKU für die Schächte zuständig ist. Des Weiteren beklagt Herr Wenzel die Ein- und Ausschalteten der Straßenbeleuchtung. Herr Schmidt berichtet, dass diese bereits um eine halbe Stunde morgens und abends angepasst sind. Frau Lewering erkundigt sich nach den Ein- und Ausschalteten im Hinblick auf die Zeitumstellung. Herr Schmidt informiert, dass diese einprogrammiert sind und automatisch geschaltet werden. Es gibt derzeit 45 Kästen für die Straßenbeleuchtung der Stadt. Wünschenswert wäre eine zentrale Steuerung, mit der Herr Banhagel von seinem Büro aus jede einzelne Laterne individuell steuern könnte. Bei der Haushaltssituation derzeit und auch in den kommenden Jahren jedoch nur schwer vorstellbar, dass diese teurere Technik angeschafft werden kann. Durch die wieder eingeführte Umstellung auf Vollschaltung kostet es die Stadt rund 100.000 € an Energiekosten zusätzlich im Jahr.
Frau Holldorf erkundigte sich nach den digitalen Schautafeln, ob man dort auch Veranstaltungshinweise mitreinnehmen kann. Herr Schmidt war in der Annahme, dass diese dort auch angezeigt werden. Es wird nun seitens der Verwaltung geprüft.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde über Bauanträge und Liegenschaftsangelegenheiten beraten.