Nachstehende Beschlussvorlagen wurden im Hauptausschuss beraten, bestätigt oder der Stadtvertretung zur Genehmigung übergeben:
Nachstehende Beschlussempfehlung wurde einstimmig genehmigt und an die Stadtvertretung zur Entscheidung überwiesen:
Die gemäß § 60 der Kommunalverfassung M-V aufgestellte und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth geprüfte Jahresrechnung der Hansestadt Demmin für das Haushaltsjahr 2023 wird durch die Stadtvertretung festgestellt. Das Jahresergebnis beträgt - 257.817,81 €, es wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Nach Prüfung der vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth ergeht die Empfehlung an die Stadtvertretung, diese festzustellen.
Mit einer Enthaltung wurde nachstehende Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung zur Bestätigung überwiesen:
Nach bestätigter Jahresrechnung wird dem Bürgermeister der Hansestadt Demmin für das Haushaltsjahr 2023 vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Nach Prüfung der vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth und Bestätigung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ergeht die Empfehlung an die Stadtvertretung zur vorbehaltlosen Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.
Mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen wurde nachstehende Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung zur Bestätigung überwiesen:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft.
2. Die Berücksichtigung, teilweise Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung der Stellungnahmen ist Bestandteil des Protokolls. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
3. Die Stadtvertretung beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Demmin für ein Gebiet südöstlich der Hansestadt Demmin bzw. der Ortslage Demmin-Vorwerk, östlich der Landesstraße L 27 bzw. südlich der Landesstraße L 271 (Gemarkung Vorwerk, Flur 5, Flurstücke 1, 2, 11, 12, 13 sowie Teilflächen der Flurstücke 134 und 14/2).
4. Die Begründung inkl. Umweltbericht werden gebilligt.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung einzureichen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse https://www.b-plan-services.de/mybplan/demmin/liste eingestellt ist und alternativ über die Internetadresse des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de https://bplan.geodaten-mv.de).
Die Stadtvertretung der Hansestadt Demmin hat am 06.12.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des FNP gefasst. Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger Belange sowie der Nachbargemeinden haben bereits in der 2 Jahreshälfte 2023 stattgefunden. Die förmlichen Beteiligungen sind im 1. Quartal 2024 durchgeführt worden. Die anlässlich dieser Verfahrensschritte abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und abgewogen. Das Prüfungsergebnis und die Abwägung hierzu sind Bestandteil des Beschlusses.
Nachstehende Beschlussempfehlung wurde mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen genehmigt und an die Stadtvertretung zur Entscheidung überwiesen:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft.
2. Die Berücksichtigung, teilweise Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung der Stellungnahmen ist Bestandteil des Protokolls. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
3. Die Stadtvertretung beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Demmin für ein Gebiet südöstlich von der Hansestadt Demmin bzw. der Ortslage Demmin-Vorwerk, östlich der Landesstraße L 27 bzw. südlich der Landesstraße L 271 (Gemarkung Vorwerk, Flur 5, Flurstücke 1, 2, 11, 12, 13 sowie Teilflächen der Flurstücke 134 und 14/2).
4. Die Begründung inkl. Umweltbericht werden gebilligt.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse https://www.b-plan-services.de/mybplan/demmin/liste eingestellt ist und alternativ über die Internetadresse des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de und https://bplan.geodaten-mv.de).
Die Stadtvertretung der Hansestadt Demmin hat am 06.12.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des FNP gefasst. Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden haben bereits in der 2. Jahreshälfte 2023 stattgefunden. Die förmlichen Beteiligungen sind im 1. Quartal 2024 durchgeführt worden. Die anlässlich dieser Verfahrensschritte abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und abgewogen. Das Prüfungsergebnis und die Abwägung hierzu sind Bestandteil des Beschlusses.
Nachstehende Beschlussempfehlung wurde mit einer Enthaltung genehmigt und an die Stadtvertretung überwiesen:
1. Die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gebiete
a. nordwestlich der der Hansestadt Demmin im Ortsteil Drönnewitz nördlich der Kreisstraße „MSE 51“ und südlich der Dorfstraße (Flur 4 Teilbereich des Flurstücks 6/1 sowie
b. nördlich der Drönnewitzer Straße im Gebiet Eichholz für die Flurstücke 335/10 und 335/11 Flur 3 Gemarkung Stuterhof wird beschlossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Am 7.12.2022 hatte die Stadtvertretung der Hansestadt Demmin den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 43 „Wohnbebauung Drönnewitz“ gefasst. Am 27.09.2023 hatte die Stadtvertretung der Hansestadt Demmin den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 44 „Wohnbebauung Eichholz“ gefasst. Gemäß dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB sind B-Pläne aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Knapp 20 % des Geltungsbereiches des B-Plans Nr. 43 stimmen nicht mit den Darstellungen des FNP überein. Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 44 ist im FNP zum überwiegenden Teil als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der FNP soll dahingehend angepasst werden, dass das gesamt B-Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt ist. Ursprünglich sollten die B-Pläne Nr. 43 und 44 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Dieser Paragraf wurde im Jahr 2023 vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. Die B-Pläne mussten in ein umfassendes Verfahren überführt werden. Um weitere Verzögerungen bei der Aufstellung der beiden B-Pläne zu vermeiden, ist es notwendig die Änderung des FNP im Parallelverfahren durchzuführen.
Mit zwei Enthaltungen wurde nachstehende Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung zur Bestätigung überwiesen:
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden abgewogen.
2. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 43 „Wohnbebauung Drönnewitz“ der Hansestadt Demmin abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft. Die Berücksichtigung, teilweise Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung der Stellungnahmen ist Bestandteil des Protokolls. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 43 „Wohnbebauung Drönnewitz“ für das Gebiet nordwestlich der Hansestadt Demmin im Ortsteil Drönnewitz, nördlich der Kreisstraße „MSE 51“ und südlich der Dorfstraße, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung
4. Die Begründung mit Stand vom 25.09.2024 inkl. Umweltbericht und Grünordnungsplan werden gebilligt.
5. Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung dieser Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse https://www.b-plan-services.de/mybplan/demmin/liste eingestellt ist und über die Internetadresse des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de alternativ https://bplan.geodaten-mv.de) zugänglich ist.
Die Stadtvertretung der Hansestadt Demmin hat in der Sitzung vom 07.12.2022 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 43 „Wohnbebauung Drönnewitz“ gefasst. Erstmalige Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fanden im 1. Quartal 2023 statt. Ursprünglich sollte der B-Plan Nr. 43 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Dieser Paragraf wurde im Jahr 2023 vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. Der B-Plan musste in ein umfassendes Verfahren überführt werden. Die dafür notwendige zweite Beteiligungsrunde wurde im 2. Quartal 2024 durchgeführt. Die anlässlich dieser Verfahrensschritte abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und abgewogen. Das Prüfungsergebnis und die Abwägung hierzu sind Bestandteil des Beschlusses.
Nachstehende Beschlussempfehlung wurde mit einer Enthaltung genehmigt und an die Stadtvertretung zur Entscheidung überwiesen:
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden abgewogen.
2. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 44 „Wohnbebauung Eichholz“ der Hansestadt Demmin abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft. Die Berücksichtigung, teilweise Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung der Stellungnahmen ist Bestandteil des Protokolls. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 44 „Wohnbebauung Eichholz“ für das Gebiet nordwestlich der Hansestadt Demmin im Ortsteil Drönnewitz, nördlich der Kreisstraße „MSE 51“ und südlich der Dorfstraße, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung.
4. Die Begründung mit Stand vom 25.09.2024 inkl. Umweltbericht und Grünordnungsplan werden gebilligt.
5. Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung dieser Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse https://www.b-plan-services.de/mybplan/demmin/liste eingestellt ist und über die Internetadresse des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de alternativ https://bplan.geodaten-mv.de) zugänglich ist.
Die Stadtvertretung der Hansestadt Demmin hat in der Sitzung vom 27.09.2023 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 44 „Wohnbebauung Eichholz“ gefasst. Erstmalige Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fanden im 1. Quartal 2023 statt. Ursprünglich sollte der B-Plan Nr. 44 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden. Dieser Paragraf wurde im Jahr 2023 vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. Der B-Plan musste in ein umfassendes Verfahren überführt werden. Die dafür notwendige zweite Beteiligungsrunde wurde im 2. Quartal 2024 durchgeführt. Die anlässlich dieser Verfahrensschritte abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und abgewogen. Das Prüfungsergebnis und die Abwägung hierzu sind Bestandteil des Beschlusses.
Nachstehender Beschluss erging einstimmig:
Der Verkauf des Flurstückes 276/83, Flur 3 der Gemarkung Stuterhof, mit einer Größe von 969 m², eingetragen im Grundbuch von Demmin entsprechend dem Kaufangebot der Hansestadt Demmin vom 30.04.2024 als Arrondierungsfläche wird genehmigt. Die Kosten für die Vertragsabwicklung werden von der Hansestadt Demmin nicht übernommen.
Die gegenständliche Fläche wird von den Käufern über einen Pachtvertrag seit dem 05.08.2002 als Hausgarten genutzt. Sie wurde mit einem Nebengebäude (2 Stellplätze) überbaut und wird als Zufahrt zum Wohngrundstück genutzt. Der jährliche Pachtzins beträgt zurzeit 265,35 €. In der Örtlichkeit ist die Fläche umfriedet und stellt mit der Wohnbebauung ein Grundstück dar. Durch den Ankauf erfolgt eine Arrondierung der Flächen.