Wie in den Demminer Nachrichten Nr. 02/2025 angekündigt, möchten wir unsere Informationen zur Grundsteuerreform fortsetzen. Nachdem wir Ihnen die ersten beiden Stufen der Berechnung vorgestellt haben, folgt nun die Stufe 3 - die Berechnung der Grundsteuer seitens der Hansestadt Demmin.
| 3. | Stufe Grundsteuerbescheid der Hansestadt Demmin | |
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| Grundsteuer und Hebesatz | |
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| Die Grundsteuer wird Ihnen mit dem Grundsteuerbescheid der Hansestadt Demmin bekannt gegeben. In diesem steht, in welcher Höhe Sie als Grundstückseigentümerin/Grundstückseigentümer Grundsteuer an die Hansestadt Demmin zu zahlen haben. | |
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| a) | Bestimmung des Hebesatzes durch die Hansestadt Demmin |
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| Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die Hebesätze für 2025 neu festzusetzen. Da die Aufkommensneutralität noch nicht abschließend beurteilt werden kann, wurde der Hebesatz in der Hansestadt Demmin zunächst nicht angepasst. Dieser kann bis zum 30.06.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 erhöht oder bis zum 31.12.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 verringert werden. |
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| Die Hansestadt Demmin hat über ihr Hebesatzrecht Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. Sie möchte im Regelfall 2025 insgesamt nur die Grundsteuereinnahmen haben wie vor der Aktualisierung der Bewertungen. Da die Hansestadt Demmin allerdings gesetzlich verpflichtet ist, ihren Haushalt in jedem Jahr auszugleichen, kann es notwendig sein, das Grundsteueraufkommen in der Hansestadt Demmin doch weiter anzuheben. |
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| b) | Festsetzung der Grundsteuer 2025 durch die Hansestadt Demmin |
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| Zur Berechnung der Grundsteuer multiplizieren wir den Grundsteuermessbetrag (siehe Stufe 2) mit dem durch die Hansestadt Demmin festgesetzten Hebesatz. Dieser beträgt gegenwärtig für Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) 375 % und für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 275 % |
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| Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer |
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| Einige Grundstückseigentümer zahlen in Zukunft weniger Grundsteuer, andere müssen mehr bezahlen. Belastungsverschiebungen gegenüber dem bisherigen, verfassungswidrigen Recht treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils auf. Änderungen in der Höhe der Grundsteuer wird es auch dann für Sie geben, wenn das Gesamtaufkommen der Hansestadt Demmin unverändert bleibt. |
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| Des Weiteren möchten wir darauf verweisen, dass die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) ab 2025 von den Grundstückseigentümern (ggf. Verpächtern) und nicht mehr von den Grundstücksnutzern (ggf. Pächtern) zu zahlen ist. Dazu haben Eigentümerinnen und Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke eine eigenständige Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen müssen und einen Bescheid vom Finanzamt Waren erhalten. Daneben ist die Gebühr für den Wasser- und Bodenverband für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zu entrichten. Für Abgabepflichtige, die bereits einen Abgabenbescheid für ein Grundstück im Grundvermögen erhalten, haben wir ein gesondertes Kassenkonto (KK…) eingerichtet, damit Sie diesen Bescheid ggf. bei Ihrem Pächter zur Erstattung der Abgaben einreichen können. Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Pächter. Ggf. wird dieser auch auf Sie zukommen. Sollten Sie der Hansestadt Demmin bereits ein SEPA-Lastschrift- Mandat für ein Kassenkonto erteilt haben, gilt dieses nicht automatische für das neu angelegte Kassenkonto. | |
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| Der Wechsel von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung betrifft auch die Gebäude auf fremdem Grund und Boden (z.B. Garagen und Bootshäuser). Ab 2025 haben die Eigentümer des Grund und Bodens die Grundsteuer an die Hansestadt Demmin zu entrichten. Aus diesem Grund werden zum 31.12.2024 alle Grundsteuerbescheide für Gebäude auf fremdem Grund und Boden aufgehoben. | |
Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie mit dem Grundsteuerbescheid nicht einverstanden sind?
Bitte beachten Sie die verschiedenen Zuständigkeiten!
Finanzamt
Der Grundsteuerwert bzw. -messbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid bekannt gegeben (= Grundlagenbescheide). Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. -messbescheid wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Fehler in den Grundlagenbescheiden können nur beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.
Hansestadt Demmin
Gegen den Grundsteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Hansestadt Demmin eingelegt werden.
Das betrifft z. B. Fälle, in denen der falsche Adressat angegeben ist oder Ihnen das betreffende Grundstück gar nicht gehört. Auch kann der auf dem Bescheid ausgewiesene Steuermessbetrag vom Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes abweichen.
Die Hansestadt Demmin ist an die Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden - auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. -messbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch gegen die Grundlagenbescheide wird in der Folge der Abgabenbescheid durch die Hansestadt Demmin von Amts wegen geändert.
Bitte beachten Sie: Weder der Einspruch beim Finanzamt noch der Widerspruch bei der Hansestadt Demmin entbinden Sie von der Zahlungspflicht!
In einem letzten Artikel werden wir Sie darüber informieren, was bei einem Eigentumswechsel zu beachten ist.