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Demminer Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Aus der Stadtvertretung
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Sitzung der Stadtvertretung am 21.01.2026 - öffentliche Sitzung -

Nachstehende Beschlussvorlagen wurden von der Stadtvertretung beraten und entschieden:

Wirtschaftsplan der Stadtwerke Demmin GmbH für das Jahr 2026

Die Stadtvertretung beschloss auf der Grundlage des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Demmin GmbH § 7 Abs. 1 Nr. 14 einstimmig den geänderten Wirtschaftsplan der Stadtwerke Demmin GmbH für das Jahr 2026.

Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes sowie seiner Änderungen bedarf der Zustimmung der Stadtvertretung.

Haushaltssatzung 2026 der Hansestadt Demmin

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan, der Stellenplan sowie die Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wurden einstimmig beschlossen.

Gemäß § 45 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) in der Fassung vom 16.05.2024 hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu beschließen. Nach § 46 KV M-V ist der Haushaltsplan mit seinen im selbigen Paragraphen aufgezählten Anlagen Bestandteil der Haushaltssatzung. Nach § 47 KV M-V ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

- nicht öffentliche Sitzung -

Einleitung von Rechtsstreitigkeiten

Nachstehender Beschluss erging mit 18 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen:

Die Stadtvertretung genehmigt das Vorgehen des Bürgermeisters, das Schreiben bezüglich der Berufung in einem Verfahrensstreit zu versenden.

In der Sitzung des Präsidiums und der Fraktionsvorsitzenden wurde durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Stefanski ausführlich über den Sachstand im Rechtsstreit berichtet. Die Fraktionen wurden aufgefordert, die Frage einer Berufung zu prüfen. Nach Rückmeldung der Fraktionen der AfD, CDU und UWG der Stadtvertretung und der darin enthaltenen Zustimmung zur Versendung des Schreibens, wurde dieses am 13. Januar 2026 versandt.

Einleitung von Rechtsstreitigkeiten

Nachstehender Beschluss wurde mit 14 Nein-Stimmen und 6 Ja-Stimmen abgelehnt:

Das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg im Rechtsstreit wird durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Stefanski durchgeführt.

Der beauftragte Rechtsanwalt hat das ihm beauftragte Mandat nicht angenommen. Herr Rechtsanwalt Dr. Stefanski sollte im Auftrag der Verwaltung zur Vermeidung von Vermögensschäden zu Lasten der Hansestadt Demmin das Berufungsverfahren weiterführen. Dies lehnte die Mehrheit der Stadtvertreter/innen ab.