-öffentliche Sitzung-
Nachstehende Beschlussvorlagen wurden im Hauptausschuss beraten, bestätigt oder der Stadtvertretung zur Genehmigung übergeben:
Nachveranlagung der Grundsteuer nach der Grundsteuerreform
Einstimmig wurde nachstehende Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung zur Bestätigung überwiesen:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Demmin beschließt keine Nachveranlagung der Grundsteuer. Die Neuregelungen und Korrekturen werden erst ab dem 01.01.2023 in die Bescheide aufgenommen.
Laut Rechtsprechung besteht für die Gemeinden die Möglichkeit einer Nachveranlagung bis zum 01.01.2019, welche jedoch nicht verpflichtend ist. Um die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Demmin nicht weiter zu belasten, werden Korrekturen der Grundsteuerbescheide erst zum 01.01.2023 vorgenommen.
Finanzierungssicherung investiver Maßnahmen
Nachstehender Beschluss erging einstimmig:
Die Finanzierung der Maßnahmen
„Ausstattung beermann - arena“ (Mindereinnahme: 72.000 €, Mehrkosten 60.000 €)
„Ausstattung Rathaussaal“ (Mindereinnahme: 16.000 €)
„Steganlage Hanseviertel“ (Mindereinnahme: 19.100 €)
werden durch Wegfall der Maßnahme „Monument- und Treppensanierung Stadion“
(Minderausgaben: 434.000 €) gesichert.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurden für die Ausstattungsmaßnahmen Fördermittel eingeplant, die nach Rücksprache mit den Zuwendungsstellen jedoch nicht bzw. nicht in der veranschlagten Höhe erzielbar sind. Nach Vorlage der Genehmigungsplanung für die Ausstattung der beermann - arena (Halle 3) muss von Mehrkosten von 60.000,-- € ausgegangen werden.
Die Maßnahme „Monument- und Treppensanierung Stadion“ ist planungsseitig abgeschlossen. Trotz Anfragen bei unterschiedlichen Zuwendungsgebern konnten bislang keine Drittmittel eingeworben werden. Aus diesem Grund soll die Maßnahme nunmehr im Rahmen der Überarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes mit entsprechender Priorität eingestellt werden. Bei einer entsprechenden Bewilligung von Fördermitteln wäre die bauliche Umsetzung kurzfristig realisierbar.
Bebauungsplan Nr. 39 "Hafenterrassen"
Nachstehender Beschlussvorschlag wurde einstimmig zur endgültigen Entscheidung an die Stadtvertretung übergeben:
| 1. | Die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 39 „Hafenensemble“ der Hansestadt Demmin für den Geltungsbereich der Gemarkung Demmin, Flur 1, Flurstücke 24/1, 25/13, 25/14 und Flur 2, Flurstücke 152/8, 152/9 (teilw.), 153, 154, 155/1, 156/1, 157/1, 159, 160, 162, 163, 164/3, 164/4, 165, 166, 169/5, 169/7, 169/9, 169/11, 169/13 (siehe beigefügten Lageplan) auf Grundlage des § 30 Abs. 1 (qualifizierter B-Plan) wird beschlossen. |
| 2. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführt. |
| 3. | Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung sowie der Aufstellungsbeschluss sind öffentlich bekanntzumachen. |
Die Hansestadt Demmin plant, das Hafengebiet zu entwickeln. Angedacht ist im Plangebiet einen Ort zu schaffen mit hoher Aufenthaltsqualität für Freizeit, Erholung und Tourismus. Eine Wohnnutzung im Berliner und Klaenhammer Speicher wäre auch denkbar, außer im Erdgeschoss.
Um die städtebauliche Entwicklung gezielt steuern zu können, ist die Aufstellung eines B-Plans zweckmäßig und notwendig. Grundsätzlich werden mit dem B-Plan die Nutzungsarten planungsrechtlich gesichert.
Satzung über eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 "Hafenterrassen"
Nachstehender Beschlussvorschlag wurde einstimmig zur endgültigen Entscheidung an die Stadtvertretung übergeben:
| 1. | Die Satzung über eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 39 „Hafenterrassen“ wird beschlossen. |
| 2. | Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen. |
Zur Sicherung der Planung für den Bebauungsplan Nr. 39 „Hafenterrassen“ ist eine Veränderungssperre notwendig, damit bis zu seiner Gültigkeit keine Entwicklung in diesem Gebiet stattfindet, die dessen Zielen entgegensteht.
Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes über den Bebauungsplan Nr. 44 "Wohnbebauung Eichholz"
Einstimmig wurde nachstehende Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung zur Bestätigung überwiesen:
| 1. | Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 44 „Wohnbebauung Eichholz“ der Hansestadt Demmin sowie der Entwurf der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt und zur Auslegung bestimmt. |
| 2. | Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung zu informieren. |
| 3. | Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 (2) BauGB durchgeführt. |
| 4. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Das mit der Erarbeitung beauftragte Ingenieurbüro hat den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung vorgelegt. Nach Billigung dieses vorgelegten Entwurfes durch die Stadtvertretung werden neben der Öffentlichkeit die von der Planung berührten Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.
- nicht öffentliche Sitzung -
Personalangelegenheit
Die Personalangelegenheit wurde einstimmig beschieden.