Nachstehende Beschlussvorlagen wurden im Hauptausschuss beraten, bestätigt oder der Stadtvertretung zur Genehmigung übergeben:
Nachstehender Beschluss wurde einstimmig dringlich gefasst:
Ziffer III 1 a) des Energiesparplanes wird mit Wirkung vom 28.04.2023 wie folgt neu gefasst:
Mit Ausnahme der Ortsteile Seedorf und Wotenick wird ab 28.04.2023, befristet bis zum 31.12.2023, die Straßenbeleuchtung in der Hansestadt Demmin montags bis donnerstags im Zeitraum von 23.00 Uhr bis 03.00 Uhr abgeschaltet.
Ab Mai beginnt in der Hansestadt Demmin die Freiluftsaison mit vielfältigen öffentlichen und privaten Veranstaltungen, die insbesondere an den Wochenenden zur verstärkten Nutzung des öffentlichen Raumes in den Nachtstunden führen.
Sowohl aus der Bevölkerung als auch von Veranstaltern wurde die Bitte geäußert, an den Wochenenden die Abschaltung abzuschaffen.
Nach fernmündlicher Rücksprache mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Energie wird empfohlen, die zeitlich befristete Abschaltung nur noch in der Woche vorzunehmen. Die Rücknahme der Abschaltung wird einen Verbrauch von rund 32.200 kWh in diesem Jahr verursachen, hierdurch entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 16.000,-- €, die jedoch im entsprechenden Haushaltsansatz vorhanden sind.
Dem Abschluss des Mietvertrages zwischen der PUW 1. Investments GmbH & Co.KG und der Hansestadt Demmin vom 01.05.2023 bis 31.12.2024 für Archiv und Lagerflächen mit einer Größe von 390,49 m² wurde einstimmig zugestimmt.
Ab 01.05.2023 ist die Hansestadt Demmin verpflichtet, den Museumsfundus zu verwahren. Übergangsweise soll dieses bis spätestens zum 31.12.2024 in den bisherigen Räumlichkeiten in der Liegenschaft „Am Hanseufer 2“, Gebäude A, 5. und 6. OG erfolgen.
Der Landkreis MSE beteiligt sich in den nächsten 3 Jahren mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss an den Kosten.
Gem. § 5 (4) Ziffer 1.b) der Hauptsatzung der Hansestadt Demmin wurde der beantragten Erhöhung des Stundenentgeltes der Stadtwerke Demmin GmbH im Zusammenhang mit der Abrechnung des Rahmenkatalogs rückwirkend zum 01.01.2023 einstimmig zugestimmt.
Am 17.03.2021 beschloss die Stadtvertretung auf der Grundlage des § 108 GWB wiederkehrende und definierbare Leistungen im Bereich der Unterhaltung der Grünflächen und Plätze, Spielplätze und der Straßenreinigung im Wege der vergabefreien Inhouse – Vergabe an die Stadtwerke Demmin GmbH zu vergeben. Im Rahmenkatalog war u.a. eine jährliche Evaluation und Überprüfung der vereinbarten Leistungen vereinbart. Im Zuge der Anpassung 2023 macht die Stadtwerke Demmin GmbH eine Erhöhung des Stundenentgeltes geltend, zusätzlich wurden die erforderlichen Reinigungsleistungen des nunmehr fertiggestellten Mühlengrabens verpreist.