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Demminer Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Aus der Stadtverwaltung
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Hansestadt Demmin plant Hundebestandsaufnahme

Hinweis auf Anmeldepflicht und Hundesteuer

Die Hansestadt Demmin wird in diesem Jahr eine umfassende Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet durchführen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine aktuelle und vollständige Übersicht über die im Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu erhalten.

Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß der geltenden Hundesteuersatzung alle Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, ihre Hunde anzumelden. Die Anmeldung hat unabhängig von der Hunderasse oder -größe zu erfolgen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass die Steuerpflicht für Hunde ab dem vollendeten 4. Lebensmonat beginnt. Hunde, die bislang noch nicht angemeldet wurden, sind umgehend bei der Kämmerei der Stadtverwaltung zu registrieren.

Im Rahmen der Hundebestandsaufnahme werden Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Die Stadt bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um ihre Mitwirkung und Unterstützung bei der Durchführung dieser Maßnahme.

Die Anmeldung eines Hundes kann persönlich, schriftlich oder – sofern verfügbar – online erfolgen. Nähere Informationen zu den Anmeldeformalitäten sowie zu den geltenden Steuersätzen sind auf der Internetseite der Hansestadt Demmin oder direkt bei der Stadtverwaltung erhältlich.

Die Hansestadt Demmin bedankt sich für das Verständnis und die Kooperation der Bürgerinnen und Bürger.

Hansestadt Demmin
Der Bürgermeister