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Demminer Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Aus der Stadtvertretung
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Sitzung des Hauptausschusses am 15.04.2026

-öffentliche Sitzung-

Nachstehende Beschlussvorlagen wurden im Hauptausschuss beraten, bestätigt oder der Stadtvertretung zur abschließenden Entscheidung übergeben:

Satzung für das Kinder- & Jugendparlament der Hansestadt Demmin

Nachtehender Beschlussempfehlung wurde einstimmig genehmigt und an die Stadtvertretung zur Entscheidung überwiesen:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Hansestadt Demmin.

Eine Initiative von Jugendlichen arbeitet gemeinsam mit den Verantwortlichen für Jugendarbeit seit Anfang 2024 vorbereitend an der Gründung eines kommunalpolitischen Jugendgremiums in der Hansestadt Demmin. Gemäß des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes (JVG M-V) vom 19. März 2024 § 2 Abs. 2 sollen Landkreise und Gemeinden Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener und geeigneter Weise beteiligen. Eine geeignete Weise hierfür könnte die Beteiligung in Form eines Kinder- und Jugendparlamentes sein. Somit würde das Jugendparlament offiziell und verbindlich mit der Kommunalpolitik zusammenarbeiten und sein Engagement auch wirksam entfalten. Mit der Verankerung in der dafür zu erlassenen Satzung würde es ein offizielles Mandat zur Mitwirkung in der Kommunalpolitik erhalten.

Geschäftsordnung des Kinder- & Jugendparlamentes der Hansestadt Demmin

Einstimmig wurde nachstehende Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung zur Bestätigung überwiesen:

Die Stadtvertretung beschließt die Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendparlamentes der Hansestadt Demmin.

Die Geschäftsordnung muss von der Stadtvertretung beschlossen werden. Ein Jugendparlament ist kein schulisches Gremium, sondern ein kommunales Beteiligungsorgan. Es wird daher durch Beschluss bzw. Satzung der Stadtvertretung eingerichtet. Rechtsgrundlage ist die Kommunalverfassung MV und das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (JVG M-V). Alles, was das Organ „nach außen“ legitimiert (Einrichtung, Aufgaben, Rechte, Geschäftsordnung), liegt daher bei der kommunalen Selbstverwaltung und bedarf gesetzlich einen Beschluss der Stadtvertretung.

Vergabeart für die Ausschreibung der Mittagsversorgung an der Regionalen Schule "Fritz Reuter", der Grundschule "Heinrich Zille" sowie der Regionalen Schule mit Grundschule "Pestalozzi"

Der Hauptausschuss beschloss einstimmig als Vergabeart für die Mittagsversorgung an der Fritz-Reuter-Schule, an der Heinrich-Zille-Schule sowie an der Pestalozzi-Schule ab dem Schuljahr 2026/2027 mit einem geschätzten Gesamtvolumen in Höhe von jährlich 95.000,00 € eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb.

Auf Grund der Kündigung des bisherigen Essenanbieter der AWO Service und zu Tisch gGmbH ist es erforderlich, schnellstmöglich einen neuen Anbieter für die Versorgung der drei städtischen Schulen zu binden. Da bei der Auftragsverteilung vermutlich die Wertgrenze in Höhe von 50.000,00 € überschritten wird, sollte hierfür gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1a der Hauptsatzung der Hansestadt Demmin eine Beschlussfassung erfolgen. Es handelt sich um eine Leistung der UVgO. Die geschätzen Kosten für die Essenversorgung legen eine Zahl von 20 – 30 Portionen pro Schule zugrunde. Die Essenbeiträge werden von den Eltern der Schülerinnen und Schüler entrichtet und haben somit keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Einleitung und Art der Vergabe Anbaukran LKW Stadtbauhof

Nachstehender Beschluss erging einstimmig:

Die Dienstleistung „Lieferung und Montage eines Anbaukrans“ für den LKW des Stadtbauhofes wird gem. § 8 (1) UVgO öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt erst nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 unter der Voraussetzung, dass diesbezüglich keine Genehmigungsvorbehalte vorliegen.

Bei der Art der auszuschreibenden Leistung können eine Vielzahl von Fachunternehmen Angebote abgeben. In der Ausschreibung wird ein Wartungsunternehmen in einem Umkreis von 50 km gefordert. Somit wird unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit der Angebote ein unbegrenzter Wettbewerb aus Sicht der Verwaltung trotz der erhöhten Wertgrenzen der ersten Verordnung zur Änderung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung M -V vom 24.02.2026 zur Art der Vergabe vorgeschlagen.

Einleitung und Art der Vergabe - Planungsleistungen Biberburg

Nachstehender Beschluss erging einstimmig:

Die Planungsleistungen Leistungsphase 4 – 9 HOAI werden gem. § 119 (1) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 15 der Vergabeverordnung (VGV) im offenen Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt erst nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 unter der Voraussetzung, dass diesbezüglich keine Genehmigungsvorbehalte vorliegen. Zudem muss die Finanzierung des Vorhabens durch einen Zuwendungsbescheid oder eine Zusicherung durch das Landesförderinstitut M-V gegeben sein.

Derzeit liegt die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) für die energetische Sanierung des Naturerlebnisbades Biberburg vor. Ausweislich der in diesem Zusammenhang ermittelten Herstellungskosten belaufen sich die zu erwartenden Baunebenkosten für die Planungsleistungen der Leistungsphase 4 – 9 auf 383.014,32 €. Der für das Jahr 2026 von der EU festgelegte Schwellenwert bei Liefer- und Dienstleistungen beträgt 221.000,00 €, somit ist vorliegend zwingend die erforderliche Leistung EU – weit auszuschreiben. Die Vorbehalte des Ausschreibungsbeginns sind kommunalrechtlicher Natur, da zunächst die Genehmigung des Haushaltes und anschließend die Sicherstellung der Finanzierung abzuwarten ist.

Einleitung und Art der Vergabe - Reinigungsleistungen städtische Gebäude

Nachstehender Beschluss erging einstimmig:

Die Dienstleistung Durchführung der Reinigungsleistungen in den städtischen Gebäuden wird gem. § 119 (1) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 15 der Vergabeordnung (VGV) im offenen Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben.

Der vorliegende Reinigungsvertrag läuft im August 2026 aus, eine Vertragsverlängerung ist nicht mehr möglich. Die Ausschreibung muss nunmehr zwingend erfolgen, da ohne diese Dienstleistung der Betrieb der Schulen und öffentlichen Einrichtungen nicht aufrechterhalten werden kann. Die Ausschreibung soll mit einer Dauer von 2 Jahren plus einjähriger Verlängerungsoption erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt durch einen externen Dienstleister. Aufgrund der Vertragslaufzeit wird der EU - Schwellenwert bei Liefer- und Dienstleistungen von 221.000,00 € überschritten, somit ist zwingend die europaweite Ausschreibung als Vergabeart zu wählen. Die Vergabe ist als dringlich zu bezeichnen, somit ist der Vorbehalt hinsichtlich der noch nicht vorliegenden Haushaltsgenehmigung entbehrlich.

Einleitung und Art der Vergabe - Planungsleistungen Sanierung Fritz-Reuter- Schule

Einstimmig wurde nachstehender Beschluss genehmigt:

Die Dienstleistung Planungsleistungen Leistungsphase 1 – 3 HOAI für die grundhafte Sanierung der Fritz-Reuter-Schule wird gem. § 14 UVgO in Verbindung mit der ersten Verordnung zur Änderung der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen Verfahrensordnung M-V vom 24.02.2026 im Wege des Direktauftrages vergeben.

Zur Beantragung von Fördermitteln ist zwingend eine Entwurfsplanung (LP 3) vorzulegen. Aus Sicht der Verwaltung sollten diese Vorleistungen für eine grundhafte Sanierung der Schule beauftragt werden. Die Sanierungsmaßnahmen belaufen sich nach summarischer Prüfung des Bedarfes (Gebäude- und Innenräume, 2 Fachkabinette und technische Ausrüstung, insbesondere Sanitäranlagen) auf rund 3 Millionen €. Auf der Grundlage der Tafelsätze der HOAI wurde ein mögliches Auftragsvolumen für die Planungsleistungen von Netto 97.000,00 € ermittelt. Direktaufträge sind nunmehr bis zu einem Auftragsvolumen von 100.000,00 € zulässig. Es wird daher aufgrund der Eigenart der Leistung und der vorliegenden grundsätzlichen Preisbindung durch die HOAI empfohlen, die Leistung im Wege des Direktauftrages unter Einholung von 3 Angeboten zu vergeben. Voraussetzung für die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes wird insbesondere die Zusicherung sein, dass die Planungsleistungen vollständig bis zum 31.12.2026 vorzulegen sind. Finanzielle Mittel sind durch die Übertragung eines Haushaltsausgaberestes aus der Maßnahme „Brandschutz Fritz-Reuter-Schule“ in Höhe von 100.000,00 € vorhanden. Die beabsichtigten Maßnahmen wurden mit der Schulleitung erörtert.

- nicht öffentliche Sitzung –

Personalangelegenheiten

Den Personalangelegenheiten wurde zugestimmt.

Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 149/4, Flur 6 der Gemarkung Vorwerk

Der Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 149/4, Flur 6 der Gemarkung Vorwerk, mit einer Größe von ca. 520 m² entsprechend dem Kaufangebot der Hansestadt Demmin vom 06.02.2026 als Arrondierungsfläche wurde einstimmig genehmigt. Die Kosten für die Vertragsabwicklung werden von der Hansestadt Demmin nicht übernommen.

Der Käufer ist Eigentümer des anliegenden Flurstückes. Die gegenständliche Fläche wird über einen Pachtvertrag seit dem 01.01.2002 als Hausgarten genutzt. Der jährliche Pachtzins beträgt zurzeit 228,80 €/Jahr. In der Örtlichkeit ist die Fläche umfriedet und stellt mit der Wohnbebauung ein Grundstück dar. Durch den Ankauf erfolgt eine Arrondierung der Flächen.