Die Festsetzung der Steuern und Abgaben durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuer- und Abgabenpflichtigen in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, die im Jahr 2023 die gleichen Steuern und Abgaben wie im Vorjahr zu entrichten haben (siehe § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz und § 15 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern).
| Diese Festsetzung gilt für folgende Steuern und Abgaben: | |
| o | Grundsteuer A |
| o | Grundsteuer B |
| o | Grundsteuer nach Ersatzbemessung |
| o | Hundesteuer |
| o | Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ |
Die Gemeinde setzt hiermit die genannten Steuern und Abgaben für das Kalenderjahr 2023 - vorbehaltlich eines individuellen schriftlichen Änderungsbescheides - wie im Vorjahr fest.
Die Steuern und Abgaben sind bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen unter Zugrundelegung der zuletzt ergangenen Bescheide zu entrichten. Die Grundsteuer ist mit den festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Jahreszahler entrichten bitte den Gesamtbetrag zum 03. Juli 2023.
Die Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes und die Hundesteuer sind zum 03. Juli 2023 fällig.
Sollten sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw. Bemessungsgrundlagen ergeben, werden schriftliche Änderungsbescheide individuell zugestellt.
Zur Bemessung der Grundsteuer nach Ersatzbemessungsgrundlage (die sogenannte „sonstige Grundsteuer“) sind Eigentümer nach § 44 Abs. 3 Grundsteuergesetz a. F. (alte Fassung) verpflichtet, zur Ermittlung der Höhe der Grundsteuer jährlich eine Grundsteueranmeldung abzugeben. Dies gilt vor allem dann, wenn sich nach der letzten Grundsteueranmeldung Änderungen am Grundstück ergeben haben. Änderungen können Modernisierungen, Um- oder Anbauten, Nutzungsänderungen, Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche sowie die Schaffung von PKW-Stellplätzen sein.
Die entsprechenden Formulare sind zu den jeweiligen Sprechzeiten im Bürgerbüro erhältlich. Die Formblätter sind bis zum 15.02.2023 abzugeben. Sollten seit der letzten Grundsteueranmeldung keine Veränderungen erfolgt sein, kann dieser Umstand durch ein formloses Schreiben mitgeteilt werden. Die Grundsteuer ist dann unverändert wie im Jahr 2022 zu zahlen.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Festsetzung der Steuern und Abgaben treten für die Steuer- bzw. Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Steuern und Abgaben zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht.
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft mit Sitz in der Prenzlauer Straße 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft, erhoben werden.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Einlegung des Widerspruchs entbindet demnach nicht von der fristgerechten Zahlungspflicht.
Für Rückfragen steht Ihnen der Bereich Steuern & Abgaben (Herr Leinbaum) gern zur Verfügung.
Feldberger Seenlandschaft, 04.01.2023
Bürgermeisterin