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Kiek Rin
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung für den Ortsteil Mechow der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft nach § 10 Baugesetzbuch

Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft am 08.12.2022 die 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Ortsteil Mechow (siehe Übersichtsplan), beschlossen. Die Änderung wurde als Textänderungsverfahren durchgeführt. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Die 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die Begründung ab diesem Tag im Rathaus der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Zimmer 11, während der allgemeinen Dienststunden

Mo., Mi. + Do.:

8:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr;

Di.:

8:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr,

Fr.:

8:30 - 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Die 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung kann außerdem im Internet unter https://gemeinde.feldberger-seenlandschaft.de unter der Überschrift „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird hingewiesen. Nach § 5 Abs. 5 KV M-V kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Constance von Buchwaldt

Bürgermeisterin