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Kiek Rin
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Rathausquartier“ der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Rathausquartier“ in der Fassung vom 14.12.2023 beschlossen und zur Auslegung bzw. Veröffentlichung bestimmt. Der Entwurf der Begründung einschließlich Artenschutzfachbeitrag, Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehrstechnische Untersuchung mit Anlagen und Geotechnischer Bericht wurden gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von 1,3 ha und umfasst das EDEKA-Areal an der Prenzlauer Straße/Fürstenberger Straße, Flur 1, Gemarkung Feldberg. Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung eines neuen EDEKA-Marktes mit einer Verkaufsfläche von 1.800 m² und die planungsrechtliche Sicherung einer baulichen Erweiterungsmöglichkeit für das Rathaus.

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Artenschutzfachbeitrag, Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehrstechnische Untersuchung mit Anlagen und Geotechnischer Bericht kann im Internet auf der Homepage der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft https://gemeinde.feldberger-seenlandschaft.de/ unter „Öffentliche Bekanntmachungen“:

vom 05.02.2024 bis einschließlich 06.03.2024

eingesehen werden. Darüber hinaus ist in diesem Zeitraum die Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Prenzlauer Straße 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft, während der Dienststunden möglich:

Mo., Mi. + Do.:

8:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Di.:

8:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Fr.:

8:30 - 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 vorgebracht werden. Die Stellungnahme ist elektronisch abzugeben per Email: info@feldberg.de oder postalisch an Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Prenzlauer Straße 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft.

Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Constance von Buchwaldt

Bürgermeisterin