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Kiek Rin
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft

Nachfolgend wird die Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft bekannt gemacht, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Eine Lesefassung der Satzung in der aktuellen Fassung ist auf der Homepage der Gemeinde https://gemeinde.feldberger-seenlandschaft.de/portal/startseite.html unter „Ortsrecht“ zu finden.

Dr. Reiner Stöhring

Verwaltungsdezernent

Fünfte Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft vom 03.09.2024

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. Nr. 13/2024 vom 11. Juni 2024, Seite 270) und §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes vom 12. 04. 2005 (GVOBl. M-V, S. 146) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft vom 12.12.2024 nachfolgende 5. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, zuletzt geändert am 16.03.2017, beschlossen:

§ 1 Änderung der Gebührensatzung

1.

§ 5 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt gefasst:

Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach der beigefügten Anlage 1 zu dieser Satzung.

2.

Die Anlage 1 zur Gebührensatzung (§ 5 Abs. 1) wird wie folgt gefasst:

Anlage 1 zur Gebührensatzung

1

Alle Sachbereiche

1.1

Ablehnung eines Antrages wegen Unzuständigkeit

gebührenfrei

1.2

Besondere Verwaltungsgebühr wird für die Vornahme einer Amtshandlung erhoben, wenn diese mutwillig beantragt oder erschwert wird und dadurch ein besonderer Verwaltungsaufwand entsteht. (Grundgebühr und zusätzlicher Aufwand)

15,00 bis 500,00

1.3

Archivrecherche je angefangenen Tag

10,00

bei erhöhtem Aufwand

bis 50,00

1.4

Kopierleistungen

1.4.1

eine Kopie A4 einseitig

0,35

1.4.2

eine Kopie A4 doppelseitig

0,40

1.4.3

eine Kopie A3 einseitig

0,50

1.4.4

eine Kopie A3 doppelseitig

0,55

2

Sachbereich Finanzen und Verwaltungsservice

2.1

Ausfertigungen, Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Büchern, Registern usw., soweit sie auf Antrag erteilt werden je angefangene Seite

8,00

2.2

Bescheinigungen über öffentliche Abgaben des laufenden Kalenderjahres

13,00

2.3

Bescheinigungen über öffentliche Abgaben früherer Kalenderjahre

26,00

2.4

Kopien aus Abgabenakten

2.4.1

DIN A 4, je Seite

3,00

2.4.2

DIN A 3, je Seite

3,50

2.5

Bearbeitung eines Antrages auf Bescheinigung über steuerliche Zuverlässigkeit für Gewerbetreibende

13,00

2.6

Beglaubigung Ablichtung, stimmt mit Original überein

4,00

2.7

Beglaubigung Unterschrift/Handzeichen

4,00

2.8

Beglaubigung Ausweisdokument

4,00

2.9

Bestätigung Original hat vorgelegen

3,50

2.10

Aufnahme eines biometrischen Passfotos je Vorgang

7,50

2.11

Beglaubigung/Bescheinigungen der Schulverwaltung (Recherche Schularchiv, z. B. Abgangs-/Zeugnisse, sonstige Dokumente) je Beglaubigung/Bescheinigung

12,00

2.12

Bearbeitungsgebühr für Kauf- und Erbbaurechtsverträge

135,00

2.13

Vorrangseinräumungs-, Pfandentlassungs-, Vorkaufsrechtsverzichts- und sonstige Erklärungen sowie Löschungsbewilligungen

50,00

2.14

Kopien aus Grundstücks- und Gebäudeakten

2.14.1

DIN A 4; je Seite

3,00

2.14.2

DIN A 3, je Seite

3,50

2.15

Erstellung einer Zweitausfertigung eines Bescheides, einer Bescheinigung, eines Vertrages etc. bspw. Pachtvertrag

5,60

2.16

Schriftliche Auskunft zur Marktforschung, für wissenschaftliche oder wirtschaftliche Dispositionen, Prognosen etc. je angefangene halbe Stunde

26,00

2.17

Ausgabe einer Ersatzhundesteuermarke bei Verlust

14,50

2.18

Vergabe einer Hausnummer

35,00

2.19

Anschreiben von Interessenbekundungen je Eigentümer

19,00

3

Sachbereich – Bauen, Umwelt und Bürgerdienste

3.1

Erteilung einer Fällgenehmigung mit Vor-Ort-Besichtigung

78,00

Kontrolle Ersatzbepflanzung

30,00

3.2

Einfangen/Unterbringung/Betreuung entlaufener bzw. herrenloser Hunde (Fahr- und tierärztliche Untersuchungskosten werden zuzüglich zur Gebühr berechnet) pro Tag

59,00 bis 113,00

3.3

Kopien aus zeichnerischen Druckstücken der Gemeinde einschließlich deren Textteilen (B- und F-Pläne, Rahmenpläne, Sanierungs- und Erhaltungssatzungen, Ergänzungs- und Außenbereichssatzungen usw.)

3.3.1

je Seite Format DIN A4 (zzgl. Fremdleistungen)

3,40

3.3.2

je Seite Format DIN A3 (zzgl. Fremdleistungen)

3,50

3.4

Gebühren für genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten

36,50

3.5

Genehmigung eines Kaufvertrages bei Grundstücken in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten

55,00

3.6

Gebühren für Zeugnis über Grundstücksteilung in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten

55,00

3.7

Benutzung der Haus- und Bauakten zu privaten und gewerblichen Zwecken pro Akte sofortiger Zugriff

8,50

erhöhter Zeitaufwand

18,50

3.8

Beantwortung planungsrechtlicher Anfragen je angefangene halbe Stunde

36,50

3.9

Bearbeitung eines Antrages auf Bewilligung einer Ausnahme, Abweichung oder Befreiung von örtlichen Bauvorschriften oder für ein baugenehmigungsfreies Vorhaben je angefangene halbe Stunde

36,50

3.10

Einsicht in Unterlagen, Karteien, Register und dgl., soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind und kein anhängiges Verwaltungsverfahren betreffen (außerhalb des AIG)

- sofortiger Zugriff

8,00

- erhöhter Zeitaufwand

17,00

3.11

Bearbeitung eines Antrages auf Zustimmung zur Errichtung oder Änderung einer PKW-Auffahrt für den privaten Gebrauch je angefangene halbe Stunde

36,50

3.12

Bearbeitung eines Antrages auf Zustimmung zur Errichtung oder Änderung einer sonstigen Zufahrt je angefangene halbe Stunde

36,50

3.13

Erteilen von schriftlichen Auskünften und Stellungnahmen, soweit nicht in anderen Tarifpositionen geregelt je angefangene halbe Stunde

36,50

§ 2 Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die 4. Änderungssatzung vom 16.03.20217 außer Kraft.

Feldberger Seenlandschaft, 16.12.2024

gez. Constance von Buchwaldt

Bürgermeisterin