Nachfolgend wird die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft bekannt gemacht, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Eine Lesefassung der Satzung in der aktuellen Fassung ist auf der Homepage der Gemeinde https://gemeinde.feldberger-seenlandschaft.de/portal/startseite.html unter „Ortsrecht“ zu finden.
Dr. Reiner Stöhring
Verwaltungsdezernent
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S. 650), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft am 12.12.2024 folgende siebte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft vom 08.12.2006, zuletzt geändert am 10.10.2024, erlassen:
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Besteht für den Inhaber einer Zweitwohnung die Möglichkeit der Eigennutzung von mehr als 62 Tagen im Kalenderjahr, so ist die Zweitwohnungssteuer in vollem Umfang zu erheben. Zeiten des Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen ist, sind grundsätzlich den Zeiten anzurechnen, in denen die Wohnung für die Zwecke des persönlichen Lebensbedarfes vorgehalten wird. Bei ganzjährig ausgeschlossener Eigennutzungsmöglichkeit, insbesondere bei einer ganzjährigen (Dauer-) Vermietung oder bei einem Vermittlungsvertrag, der die Eigennutzungsmöglichkeit ausschließt, wird keine Zweitwohnungssteuer erhoben. Bei einer Eigennutzungsmöglichkeit von bis zu 62 Tagen wird 1/6 (ein Sechstel) des Jahressteuerbetrages der Zweitwohnungssteuer erhoben.
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01.01.2025 in Kraft.
Feldberger Seenlandschaft, 17.12.2024
gez. Constance von Buchwaldt
Bürgermeisterin
Hinweis:
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- bzw. Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.