Alle bisher erlassenen Abgabenbescheide für Grundsteuern verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.
Mit Erlass des neuen Grundsteuergesetzes findet für Grundstücke das neue Grundsteuerrecht ab dem 1. Januar 2025 Anwendung. Die Bewertung der einzelnen Grundstücke wurde bzw. wird von dem Finanzamt Waren nach dem Bewertungsgesetz vorgenommen.
Durch die Grundsteuerreform verändern sich alle Grundsteuerwerte im Gemeindegebiet. Das führt dazu, dass einige Steuerpflichtige eine höhere Grundsteuer zahlen müssen und andere Steuerpflichtige entlastet werden. Die Grundsteuerberechnung erfolgt auch weiterhin durch Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrages mit dem durch die Gemeinde beschlossenen Hebesatz:
| Hebesatz ab 2025 für Grundsteuer A: | 275 % |
| Hebesatz ab 2025 für Grundsteuer B: | 420 % |
(mit Beschluss vom 12.12.2024 durch die Gemeindevertretung).
Widersprüche zur Festsetzung Ihres Grundsteuermessbetrages sind nicht an die Gemeinde zu richten, sondern an Ihr zuständiges Finanzamt.
Die Festsetzung der Grundsteuer A (land- und fortwirtschaftliches Vermögen) erfolgt mit der Änderung von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung, d. h. verpachtete Flächen sind nach dem neuen Recht beim Eigentümer zu versteuern. Dies gilt, wie zuvor, auch für die Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel / Obere Tollense“.
Alle Grundsteuerpflichtigen erhalten für das Steuerjahr 2025 neue Grundsteuerbescheide von der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft. Der Versand erfolgt Mitte Januar 2025.
Bitte überweisen Sie keine Grundsteuern an die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, bevor Sie nicht Ihren neuen Grundsteuerbescheid für 2025 erhalten haben.
N. Nowossadeck
Gemeindekasse/Steuern