Seit dem 01.01.2025 greifen die beschlossenen Maßnahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV des Bundes.
Darunter fällt auch die Abschaffung der besonderen Meldepflicht in den Beherbergungsbetrieben für inländische Gäste nach § 29 und § 30 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Der Aufwand bei allen Gastgebern wird gesenkt und auch die Digitalisierung wird durch die Online-Erhebung der Kurabgabe und der digitalen Aushändigung der Kurkarten verbessert.
Das Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Gäste beeinflusst nicht die Zulässigkeit der Satzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zur Erhebung einer Kurabgabe. Der Gastgeber ist gemäß der Kurabgabensatzung weiterhin zur Erhebung der Kurabgabe vom Gast und zur Abrechnung gegenüber der Kurverwaltung verpflichtet.
Welche personenbezogenen Daten werden für die Erhebung der Kurabgabe benötigt?
Die auszufüllenden Pflichtfelder im elektronischen Kurabgabesystem bzw. auf den Erfassungsbögen für inländische Gäste sind lediglich:
| - | der Vor- und Nachname, |
| - | der An- und Abreisetag, |
| - | die Postleitzahl sowie |
| - | die Personenkategorie (Erwachsener, Kind, Dienstreisender, schwerbehindert). |
Zu beachten ist jedoch, dass die gesetzlichen Vorschriften des Bundesmeldegesetzes für ausländische Gäste unverändert bleiben.
Gegebenenfalls ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um auf das elektronische Kurabgabesystem AVS zu wechseln.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen der Kurverwaltung gerne zur Verfügung.
Kristin Söcknik
Betriebsleiterin Eigenbetrieb Kurverwaltung