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Kiek Rin
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Weitendorf

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Weitendorf ist handlungsunfähig. Mit Wegfall der Arbeitsfähigkeit des gewählten Vorstandes werden die Geschäfte der Jagdgenossenschaft entsprechend § 9 Abs. 2 Bundesjagdgesetz vom Gemeindevorstand, hier die Bürgermeisterin der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, geführt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

Somit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Weitendorf zur Mitgliederversammlung ein:

Datum:

27.10.2023

Uhrzeit:

09.30 Uhr

Ort:

Verwaltungsgebäude der Dolgener Agrar GmbH, An der Hauptstraße 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft – OT Weitendorf

Tagesordnung:
  1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung
  2. Rechenschaftsbericht des bisherigen Jagdvorstehers
  3. Kassenbericht
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Diskussion zu den Punkten 2 – 4
  6. Abstimmung über die Berichte und Entlastung des alten Vorstandes
  7. Wahl des Jagdvorstands und Konstituierung
  8. Ggf. Diskussion und Beschluss über eine jährliche Aufwandsentschädigung für die Kassenverwaltung und den Jagdvorsteher
  9. Anfragen, Sonstiges
  10. Schlußwort

Die Versammlung ist nicht öffentlich. Jagdgenossen sind die Eigentümer der Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Auf die Regelungen der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung und Bevollmächtigung während der Versammlung wird hingewiesen. Danach kann sich ein Jagdgenosse (natürliche Person) durch eine andere natürliche Person, die Jagdgenosse, Ehegatte oder Verwandter 1. Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine weitere Vollmacht übernehmen.

Ein Vertreter muss volljährig und mit schriftlicher Vollmacht, die nicht älter als 2 Jahre sein darf, versehen sein. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf ein Drittel des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht überschreiten.

Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen.

Feldberg, 11.10.2023

Gez. Constance von Buchwaldt

Bürgermeisterin der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft als Notvorstand der Jagdgenossenschaft Weitendorf