Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Weitendorf ist handlungsunfähig. Mit Wegfall der Arbeitsfähigkeit des gewählten Vorstandes werden die Geschäfte der Jagdgenossenschaft entsprechend § 9 Abs. 2 Bundesjagdgesetz vom Gemeindevorstand, hier die Bürgermeisterin der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, geführt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Somit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Weitendorf zur Mitgliederversammlung ein:
| Datum: | 27.10.2023 |
| Uhrzeit: | 09.30 Uhr |
| Ort: | Verwaltungsgebäude der Dolgener Agrar GmbH, An der Hauptstraße 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft – OT Weitendorf |
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Jagdgenossen sind die Eigentümer der Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Auf die Regelungen der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung und Bevollmächtigung während der Versammlung wird hingewiesen. Danach kann sich ein Jagdgenosse (natürliche Person) durch eine andere natürliche Person, die Jagdgenosse, Ehegatte oder Verwandter 1. Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine weitere Vollmacht übernehmen.
Ein Vertreter muss volljährig und mit schriftlicher Vollmacht, die nicht älter als 2 Jahre sein darf, versehen sein. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf ein Drittel des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht überschreiten.
Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen.
Feldberg, 11.10.2023
Gez. Constance von Buchwaldt
Bürgermeisterin der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft als Notvorstand der Jagdgenossenschaft Weitendorf