Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Cantnitz zur Mitgliederversammlung ein:
| Datum: | 16.11.2023 |
| Uhrzeit: | 17:00 Uhr |
| Ort: | Gemeindehaus Cantnitz, Hofstraße 4, 17258 Feldberger Seenlandschaft. |
Die Versammlung ist nichtöffentlich. Jagdgenossen sind Eigentümer der Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Cantnitz gehören. Auf die Regelungen der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung und Bevollmächtigung wird hingewiesen. Danach kann sich ein Jagdgenosse (natürliche Person) durch eine andere natürliche Person, die Jagdgenosse, Ehegatte oder Verwandter ersten Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine weitere Vollmacht übernehmen.
Ein Vertreter muss volljährig und mit schriftlicher Vollmacht, die nicht älter als 1 Jahr sein darf, versehen sein. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf ein Drittel der Grundfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks nicht überschreiten.
Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen.
Marco Lehmann
Jagdvorsteher