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Kiek Rin
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Fürstenhagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Fürstenhagen lade ich Sie zu

Dienstag, den 26. November 2024, um 17.00 Uhr

in das Dorfgemeinschaftshaus Fürstenhagen,

Prenzlauer Allee 15, OT Fürstenhagen in 17258 Feldberger Seenlandschaft,

ein.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Fürstenhagen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

2.

Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

3.

Rechenschaftsbericht zum Jagdjahr 2023/2024

-

Informationen zur Arbeit des Jagdvorstandes

-

zum Flächenabgleich

-

zur Jagdpacht

4.

Bericht des Kassenprüfers zum Jagdjahr 2023/2024

5.

Entlastung des Vorstandes

6.

Beschluss zur Verwendung des Reinertrages im Jagdjahr 2023/2024

7.

Wahl eines neuen Kassenprüfers

8.

Wahl eines neuen Vorstands ab Jagdjahr 2024/2025

9.

Sonstiges

Auf die Regelungen der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung und Bevollmächtigung während der Versammlung wird hingewiesen. Danach kann sich ein Jagdgenosse (natürliche Person) durch eine andere natürliche Person, die Jagdgenosse, Ehegatte oder Verwandter 1. Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine weitere Vollmacht übernehmen. Ein Vertreter muss volljährig und mit schriftlicher Vollmacht, die nicht älter als zwei Jahre sein darf, versehen sein. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf ein Drittel des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht überschreiten. Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen. Die Satzung kann beim Jagdvorsteher nach Absprache eingesehen werden.

Fürstenhagen, 10.10.2024

Volker Heidemann

Vorsitzender des Vorstandes der Jagdgenossenschaft