Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat auf ihrer Sitzung am 10.10.2024 eine Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt. Eine Lesefassung der kompletten Satzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde https://gemeinde.feldberger-seenlandschaft.de/portal/startseite.html unter „Ortsrecht“.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S. 650), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft am 10.10.2024 folgende sechste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft vom 08.12.2006, zuletzt geändert am 12.03.2024, erlassen:
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft wird wie folgt geändert:
§ 5 wird wie folgt gefasst:
Die Steuer beträgt 20 v. H. des jährlichen Mietaufwandes.
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung ab 01.01.2025 in Kraft.
Feldberger Seenlandschaft, 11.10.2024
Constance von Buchwaldt | |
Bürgermeisterin | (Siegel) |
Hinweis:
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- bzw. Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.