Hiermit lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Triepkendorf-Hasselförde zur Mitgliederversammlung ein.
| Datum: | 09.12.2024 |
| Uhrzeit: | 18:00 Uhr |
| Ort: | Dorfklub Triepkendorf, Lindenweg 19, 17258 Feldberger Seenlandschaft |
Jagdgenossen sind Eigentümer der Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören.
Auf die Regelung der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung wird hingewiesen. Danach kann sich ein Jagdgenosse (natürliche Person) durch eine andere Person, die Jagdgenosse, Ehegatte oder Verwandter ersten Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Eine juristische Person kann sich durch eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine weitere Vollmacht übernehmen. Ein Vertreter muss volljährig sein und eine schriftliche Vollmacht vorlegen, die nicht älter als ein Jahr sein darf. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf ein Drittel der Grundfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht überschreiten. Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen.