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Kiek Rin
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Triepkendorf-Hasselförde

Hiermit lade ich alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Triepkendorf-Hasselförde zur Mitgliederversammlung ein.

Tagesordnung:
  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Vorstandes für die Jagdjahre 2022/23 und 2023/24
  4. Kassenbericht für die Jagdjahre 2022/23 und 2023/24
  5. Bericht über die Kassenprüfung für die Jagdjahre 2022/23 und 2023/24
  6. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für die Jagdjahre 2022/23 und 2023/24
  7. Nachwahl eines Vorstandsmitgliedes (Schriftführer)
  8. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
  9. Sonstiges

Datum:

09.12.2024

Uhrzeit:

18:00 Uhr

Ort:

Dorfklub Triepkendorf, Lindenweg 19,

17258 Feldberger Seenlandschaft

Die Versammlung ist nicht öffentlich.

Jagdgenossen sind Eigentümer der Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören.

Auf die Regelung der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung wird hingewiesen. Danach kann sich ein Jagdgenosse (natürliche Person) durch eine andere Person, die Jagdgenosse, Ehegatte oder Verwandter ersten Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Eine juristische Person kann sich durch eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine weitere Vollmacht übernehmen. Ein Vertreter muss volljährig sein und eine schriftliche Vollmacht vorlegen, die nicht älter als ein Jahr sein darf. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf ein Drittel der Grundfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht überschreiten. Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen.

Ralf Kulow
Jagdvorsteher