Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Feldberg,
in der Feldberger Seenlandschaftes sind seit Jahren die Auswirkungen der Klimaverschiebungen unübersehbar deutlich geworden. Besonders betroffen sind Wälder des Forstamtes Lüttenhagen innerhalb der Gebietskulissen NATURA 2000, für die das Forstamt Mitverantwortung trägt.
Auch das Jahr 2023 hat keinen nennenswerten Beitrag zur Entspannung des Landschaftswasserhaushaltes beitragen können. Das Wasser steht den Rotbuchen (RBU) ab einer Tiefe von 60 cm nicht im notwendigen Umfang zur Verfügung. Wegen der Dürren der zurückliegenden Jahre, altersbedingter Vitalitätsschwächen, begleitet von Insektenfraß und Pilzbefall, zeigen diese Buchen deutliche Schäden und sterben in erheblichem Umfang ab. Entlang der öffentlichen Straßen und Wege versagt die geforderte Verkehrssicherheit.
Besonders betroffen sind die älteren Baumbestände in den o.g. Wäldern und des NSG.
Im Bereich der Kreisstraße 96 (Schlichter Damm) kann die Verkehrssicherheit derzeit nicht mehr gewährleistet werden, so dass in diesem Herbst erste Maßnahmen erfolgen mussten und weitere erfolgen werden.
Auch während des Radwegebaus 2021/22 entlang der L 34 wurden erhebliche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt.
Aktuell weniger betroffen ist die Landesstraße 341 (Feldberg-Koldenhof).
Leider war auch der Reiherbergblick als touristische Besonderheit mit seinen Wegeanbindungen stark betroffen. Schädigungen der Bäume entlang der Hauptwanderwege und Lehrpfade am Hullerbusch sowie am Breiten und Schmalen Luzin werden weiter zunehmen. Es werden weiterhin Bäume umstürzen und herabfallende Äste den Besucherverkehr behindern. Mit einer weiteren Zunahme ist auf Grund des Alters und der Schwächung der Bäume durch Umwelteinflüsse zu rechnen. Es gibt bereits jetzt den Wegezustand betreffend laufende Reklamationen.
Entlang des Gemeindewegs „Uferweg um den Haussee“ (Stieglitzenkrug zur Feldberger Hütte) wird die Gefahrensituation, bedingt durch die erwähnten Vitalitätsschwächen, als sehr hoch eingeschätzt und zwingt zum Handeln.
Das seit längerem zu beobachtende Abnehmen der Verkehrs- bzw. Standsicherheit der vor allem älteren Bäume ist auch für den Laien nicht mehr zu übersehen. Dazu gehören auch nicht sichtbare Dürreschäden im Wurzelbereich, was zum Umstürzen scheinbar gesunder Bäume führte. Kleinere Gewitterschauer und damit verbundene Böen des letzten Sommers haben schon ausgereicht, um deutliche Spuren zu hinterlassen. Auch unsere Feuerwehren wurden gefordert. Was passiert beim nächsten Sturm oder Orkan?
Bei Ortsterminen am 5. und 10.07.2023 wurden die Gemeinde FSL (Bürgermeisterin Frau von Buchwaldt), 1. Stellv. Bürgermeister (Herr Dr. Stöhring), die Naturparkleiterin (Frau Petzold), die Touristeninformation (Frau Richter), der Gemeinderatsvorsitzende (Herr Zimmermann), die UNB MSE (Herr Windt), der Inspektionsbeauftragte der Landesforst (Herr Kadow) durch den Forstamtsleiter Frank Hartzsch und Revierleiter Peter Panther über die sich zuspitzende Situation informiert und viele waldtypische Gefahren erläutert.
Die Einladung wurde mit einer Informationsanzeige von Maßnahmen verbunden.
„Wir zeigen hiermit an, dass wir entsprechend der Gefahrensituation beginnen werden, die Verkehrssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum herzustellen. Das betrifft auch die angrenzenden Naturschutzgebiete, besonders das NSG Feldberger Hütte bzw. die NATURA 2000 Gebietskulissen und das LSG. Das kann lokal zur Entnahme ganzer Altbaumränder im Sichtbereich der Straßen führen!
Artenschutzrechtliche Belange und der Abschluss der Vegetationszeit werden dabei berücksichtigt.“
Der Ortstermin seitens des FA hat eine klare Botschaft vermittelt. Gemeinsam soll gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen, den Besuchern der Gemeinde FSL und den Medien das gesellschaftliche Verständnis für die notwendigen Maßnahmen erzeugt und vertreten werden.
Entgegen der Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde und des Naturparkes gehen das Forstamt Lüttenhagen und die Gemeinde davon aus, dass der Uferweg um den Haussee eine sonstige öffentliche Straße ist. Begründende Informationen und Dokumente aus dem Jahr 1996 liegen dem FA Lüttenhagen und der Gemeinde vor.
Mit dem Status einer öffentlichen Straße oder eines öffentlichen Weges sind erhebliche Konsequenzen für die Durchführung von Maßnahmen der Verkehrssicherung (VS) in NSG verbunden.
Im konkreten Fall müssen Bäume mit waldtypische Gefahren im Rahmen der VS gefällt werden. Naturschutzfachlich könnten auch einzelne Bäume betroffen sein, deren Entnahme einen Konflikt zum Schutzziel oder Schutzzweck erzeugt bzw. artenschutzrechtliche Belange betroffen wären. Der Umfang der Beeinträchtigungen wurde allerdings als gering eingeschätzt (z.B. Höhlenbäume für Spechte, Quartierbäume für Fledermausarten).
Der Fortbestand der von Lebensgemeinschaften des Buchenwaldes geprägten Flora und Fauna wird nicht gefährdet. Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Gebiete mit der VS verbunden.
Es werden sich aber bekannte und gewohnte Waldbilder längerfristig verändern, was als Reklamationsgrund für Bürger oft ausreicht. Nicht selten werden notwendige Maßnahmen von Unverständnis und Protest begleitet.
Die aktuelle Situation stellt sich sehr dynamisch dar. Sofortmaßnahmen erfordernde und zu beobachtende Objekte wechseln sich ab und sind vom Geländetyp (Hangneigung) extrem anspruchsvoll. Die Befahr- und Erreichbarkeit ist in den meisten Fällen für Arbeitsbühnen bzw. schwere Technik nicht gegeben. Sich häufende Schadereignisse wie Dürre, Gewitterböen, Stürme, Starkregenereignisse, Erosion, Insekten- und Pilzbefall, auch im nicht einschätzbaren, unsichtbaren Wurzelbereich, verändern die Situation laufend. Auch Einzelmaßnahmen verändern das über viele Jahre gewachsene Waldgefüge und den gegenseitigen Deckungsschutz gegen Wind und Einstrahlung. Auch Rotbuchen können einen „Sonnenbrand“ bekommen. Sich daraus ergebende Expositionen von Bäumen müssen aber vermieden werden, sonst bieten sie Angriffsfläche für Witterungsextreme.
Des Weiteren müssen mit der Umsetzung von Maßnahmen Arbeitssicherheitsvorgaben und Gefährdungsbeurteilungen beachtet werden.
Letztlich müssen Waldarbeiter, Ihre Mitbürger, eine besonders gefährliche Arbeit durchführen!
Diese stehen bei den Fällarbeiten unter den Baumkronen und sind durch abbrechende Baumteile besonders gefährdet.
In den betroffenen NSG sind die beschriebenen Maßnahmen erlaubt. Es handelt sich dabei nicht um sogenannte Totalwaldreservate.
Zulässige Handlungen gemäß Gebietsverordnung sind Einschlagsmaßnahmen im Zeitraum 1.9. bis 31.3., im Rahmen der ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Nutzung.
Die artenreiche Flora mit dem Schwerpunkt auf gefährdete Pflanzengesellschaften von mergel- und wärmebegünstigten Hangbuchenwäldern, ein Schutzziel des NSG, wird sich nach möglichen Fäll- und Befahrungsschäden wieder erholen. Zahlreiche Naturverjüngungsbereiche sind bereits vorhanden. Beeinträchtigungen, wie abgebrochene Äste, verbleibende Baumstubben und Fahrspuren, sind unvermeidlich.
Zur Erfassung, Abgrenzung und Minimierung von Maßnahmenschäden wurden Mitarbeiter des Naturparkes beauftragt, Habitat- und Biotopbäume anzuzeigen. Auch eine ökologische „Baubegleitung“ wurde durch den Naturparkmitarbeiter, Sebastian Krage, abgesichert.
gez. Frank Hartzsch
Forstamt Lüttenhagen