- Aufruf zur Bildung von Wahlvorständen - an die Bürgerinnen und Bürger, Parteien und Wählergruppen
Zur Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindet, können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen übernehmen. Im Bedarfsfalle beginnt der Einsatz gegen 07:15 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €.
Es wird auf die Bestimmungen des § 9 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) hingewiesen. Bewerberinnen und Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben.
Wer Interesse hat und weitere Informationen zur Arbeit in den Wahlvorständen wünscht, kann sich bis zum 12.01.2025 an die Gemeindewahlbehörde, Rathaus, Prenzlauer Straße 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft, telefonisch unter 039831 25011 oder per Mail an info@feldberg.de wenden.
Zugleich werden zur Bildung der Wahlvorstände die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 6 Bundeswahlordnung (BWO) sowie § 9 und § 11 Bundeswahlgesetz (BWG) aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis spätestens 12.01.2025 bei der Wahlbehörde unter Verwendung der o. g. Kontaktdaten vorzuschlagen.
Feldberg, 02.12.2024
i.V. Dr. Reiner Stöhring
Gemeindewahlbehörde