Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat in öffentlicher Sitzung am 06.07.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich den Aufstellungsbeschluss zum 1. Änderungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Wohn- und Pflegezentrum Luzinweg“ beschlossen. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.
In öffentlicher Sitzung am 10.10.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Wohn- und Pflegezentrum Luzinweg“ beschlossen und zur Auslegung bzw. Veröffentlichung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 umfasst die Gemarkung Feldberg, Flur 1, Flurstücke 94/3, 94/15, 105/3, 105/9, 106/3 und 106/9 mit einer Gesamtfläche von 1,6 ha. Planungsziel ist die Nutzungsänderung der „Fachklink für Suchtkranke“ in „Ambulant betreute Wohngruppen für pflegebedürftige Menschen“.
Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderliche Unterrichtung der Öffentlichkeit wird in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung (Teil B), können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft unter „Öffentliche Bekanntmachungen“
vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025
eingesehen werden. Darüber hinaus ist in diesem Zeitraum die Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Prenzlauer Straße 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft, während der Dienststunden möglich:
| Mo., Mi., Do.: | 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Di.: | 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Fr.: | 8:30 - 12:00 Uhr |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von Jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Die Stellungnahme ist elektronisch abzugeben (Email info@feldberg.de). Es können auch postalisch Stellungnahmen abgegeben werden (Adresse Rathaus s.o.).
Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Constance von Buchwaldt
Bürgermeisterin