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Kiek Rin
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33 „Waldsiedlung am Waschsee“ der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft und die Bekanntgabe der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hat in der Sitzung am 28.06.2022 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 33 „Waldsiedlung am Waschsee “ für die Umnutzung des ehemaligen Ferienlagers im Ortsteil Mechow, Flurstücke 32/ und 32/6, Flur 1, Gemarkung Mechow, aufgestellt werden soll (siehe Übersichtsplan). Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • die planungsrechtliche Sicherung der Umnutzung des Hauptgebäudes für Wohnzwecke und der Neubau von drei Wohnhäusern,

  • die planungsrechtliche Sicherung von 5 Bestandsbungalows für die Wochenendhausnutzung.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht aufgestellt.

Des Weiteren hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft in der Sitzung am 28.06.2022 beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch Offenlage des vorgenannten Planvorentwurfes, bestehend aus vorläufiger Begründung und der Planzeichnung, wie folgt statt:

Auslegungszeit:

06.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023

Auslegungsort:

Rathaus der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Prenzlauer Straße 2, OT Feldberg, 17258 Feldberger Seenlandschaft, Zimmer 11, während der allgemeinen Dienststunden:

Mo., Mi. + Do.:

8:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr,

Di.:

8:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr,

Fr.:

8:30 - 12:00 Uhr.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter www.gemeinde.feldberger-seenlandschaft.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ während des Auslegungszeitraumes eingestellt.

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf und der Begründung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Constance von Buchwaldt
Bürgermeisterin