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Kiek Rin
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Lichtenberg-Wrechen

Jagdgenossenschaft Lichtenberg-Wrechen

André Frank (Vors. der JG)

 — Lichtenberg, 25. Januar 2024

Einladung zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Lichtenberg-Wrechen

Hiermit lade ich alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Lichtenberg-Wrechen zur Mitgliederversammlung ein:

Datum:

22.03.2024

Uhrzeit:

16:00 Uhr

Ort:

Lichtenberg, Hauptstraße 21, 17258 Feldberger

Seenlandschaft (bei André Frank)

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht des Vorstandes für die Jagdjahre 2022 - 2023

3.

Bericht der Kassenprüfer für die Jagdjahre 2022 - 2023

4.

Diskussion und Beschlussfassung zum Bericht des Vorstandes

5.

Beschluss zur Entlastung des Vorstandes für die Jagdjahre 2022 - 2023

6.

Aufstellung der Kandidatenliste für die Wahl des neuen Vorstandes

7.

Wahl des neuen Vorstandes

8.

Konstituierung und Vorstellung des neuen Vorstandes

9.

Wahl eines Rechnungs- und Kassenprüfers für die Jagdjahre 2024 - 2025

10.

Diskussion und Beschluss zur Verwendung des Reinertrages

11.

Sonstiges

Die Versammlung ist nicht öffentlich. Jagdgenossen sind die Eigentümer der Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Auf die Regelungen der Satzung der Jagdgenossenschaft zur Vertretung und Bevollmächtigung während der Versammlung wird hingewiesen. Danach kann sich ein Jagdgenosse (natürliche Person) durch eine andere natürliche Person, die Jagdgenosse, Ehegatte oder Verwandter 1. Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine weitere Vollmacht übernehmen.

Ein Vertreter muss volljährig und mit schriftlicher Vollmacht, die nicht älter als 2 Jahre sein darf, versehen sein. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf ein Drittel des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes nicht überschreiten.

Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen. Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster aktuelle Grundbuchauszüge zur Versammlung mitzubringen.

André Frank

Vorsitzender der Jagdgenossenschaft